Viele Meinungen, Richtiges und Falsches
- Tagfahrlicht hat am Motorrad und Seitenwagen nix verloren sondern ist mehrspurigen Fahrzeugen vorbehalten (Gespann ist hier zulassungstechnisch
nicht mehrspurig
)
- Die vielen Lichtlein, die es am Markt gibt sind alle nicht eintragungspflichtig, sie müssen nur "Bauartgeprüft" sein, sprich ein Prüfzeichen haben. Früher war das ne Wellenlinie, heute ist das die E-Kennzeichnung
und eine Prüfnummer. Nur "E" reicht nicht, das ist nämlich auch auf einem Teddy oder nem Föhn drauf
-Tagfahrleuchten haben in der Prüfnummer üblicherweise ein "RL" mit drin
- Begrenzungsleuchten ein "A02"
- TFL dürfen, wie es der Name schon sagt, nur bei Tag genutzt werden und
nicht zusammen mit dem Fahrlicht.
- Durch den Anbau einer TFL am Seitenwagen, die nur bei Tag genutzt wird kann niemand geblendet werden, also entsteht keine Gefährdung und damit erlischt auch keine Betriebserlaubnis (die erlischt aktuell nur bei Änderung an Leistung, Abgas oder Geräusch bzw. andere Umbauten, die eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen
Zulässig ist die TFL am SW trotzdem nicht, ein Sachverständiger mit Ahnung wird das Ding bemängeln und die Rennleitung wird deswegen einen Mängelbericht schreiben. Wenn ich das Ding nachts nutze und der Gegenverkehr geblendet wird und in den Graben fährt...... siehe oben unter Gefährdung........
- Nebelschenwerfer dürfen am Gespann maximal 2 Stück dran nach EWG93/92 Anhang 5, müssen aber separat geschaltet werden...... was man, wie oben schon geschrieben, auch mal vergegssen könnte
Wenn Dich der gleiche Oberkommissar aber am gleichen Tag das dritte mal vergesslich erwischt kann es zu Problemen kommen
Ich verwende aktuell an meinen Beiwagen eine LED-Begrenzungsleuchte. das Teil wird z.B. bei ebay fälschlicherweise auch als TFL angeboten und gern bei tiefergelegten Golf-Astra-usw.-Lautsprecherboxen als solches verwendet. Im Bild mal der Vergleich zu den üblichen 5 Watt. Zugelassen, 2 Watt Stromverbrauch, und bei Tag und Nacht verwendbar.
Licht hat man nie genug am Mopped, aber rechtlich sollte man nicht auf zu dünnes Eis gehen
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.