scheint aber auch wohl nicht so einfach zu sein.
Falcone hat geschrieben:scheint aber auch wohl nicht so einfach zu sein.
Ich frag mich nur wieso?
Ist doch alles klipp und klar geregelt. Siehe oben.
5 Watt.
Als Begrenzungsleuchte bauartgeprüft.
Maximal 40cm vom Fahrzeugrand nach innen.
Ist es so schwer, diese drei Richtlinien zu verstehen?
Nicht erlaubt stattdessen sind Suchscheinwerfer, weiße Rückfahrscheinwerfermit 21 Watt, Tagfahrlicht, normale Scheinwerfer.
So nun weiß man auch, was man sonst noch dranbauen kann - natürlich völlig illegal ...
Eben so simpel und klar ist die Bestimmung für Suchscheinwerfer (§52 Abs 2 StVZO) Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 Watt betragen. er darf nur zugleich mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein.
Nicht mehr und nicht weniger!
Grüße
falcone
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