Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

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Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon k1-dreamline » 13. April 2017 05:06

Hallo
Es gibt einige Umbauten mit dem 6 Zylinder BMW Motorrad.
Ich suche ein Besitzer eines BMW K 1600 Gespannes. Da brauche ich für den TÜV Kollegen eine Kopie der Fahrzeug spezifischen Daten in dem das zulässige Gesamtgewicht eingetragen ist.

Schöne Ostern

Michael
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon motorang » 13. April 2017 06:20

Servus,
hab Deine Anfrage aus "Biete" nach "Technik allgemein" verschoben.

Gryße!
Andreas, der motorang
Es gibt zwei Arten von Daten: von den wichtigen hat man ein Backup, und der Rest ist halt unwichtig.
:476: [Impressum] [motorang.com] [Die AIA]
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon Kay-Uwe » 13. April 2017 06:40

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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon Hein Mück » 13. April 2017 06:53

Kay-Uwe hat geschrieben:Da sind einige angaben .

https://www.1000ps.de/modellnews-300257 ... 00-gt-2017


Der Link wird kaum helfen, hier ist ja nicht nach dem Gesamtgewicht des Solo-Gelenkbusses gefragt sondern nach einem Gespann.
Gruss
Christoph


Wer zuletzt lacht, hat es nicht früher begriffen!
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon Michael aus Düsseldorf » 13. April 2017 07:28

Das zul. Gesamtgewicht ist doch sicher auch abhängig von der zul. Traglast der Bereifung.
Ich könnte mir vorstellen das da mit 16``Niederquerschnitt Autobereifung mehr geht als mit der Solobereifung.

Wenn der Tüv das nicht ausrechnen kann, sollte der Gespannhersteller das dem Prüfer zumindestens vorrechnen können. Ich gehe mal davon aus das die Fragen über die sinnvolle Reifengröße vor dem Umbau gestellt wurden.

Gruß
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon W-L » 13. April 2017 07:54

Hallo,
der Sachverständige errechnet das zulGesGew üblicherweise aus der zul Radlast des Hinterrades des Solomotorrades (entnimmt er der ABE), der zul Radlast der Vorderradführung und der zul Radlast des Beiwagenrades. Die letzten beiden Daten kann Dir der Hersteller der jeweiligen Komponenten nennen.
Allen ein frohes Osterfest.
Walter
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon k1-dreamline » 13. April 2017 09:17

Hallo

das ist ja mein Problem, ich brauche für ein neu geplantes K 1600 Gespann das zulässige Gesamtgewicht was in die Papiere eingetragen wird.
Leider sind die 2 bisher angefragten Gespannbauer nicht so kooperativ mir das was da möglich ist zu geben. Ich kann ein Gespann dort erwerben, sagen mir auch die Gewichte am Telefon aber die Daten dazu geben Sie nicht raus.

Daher die Frage ob jemand mir seine Daten im Brief kopiert und zur Verfügung stellt mit denen ich dann zu meinem TÜV Menschen gehen kann. Dann könnte ich mir das Wunschgespann selber aufbauen ohne ein K 1600 Gespann kaufen zu müssen und den angebauten Beiwagen abbauen und wegwerfen. Selber ein TÜV Gutachten für die hintere Schwinge in Auftag geben ist viel zu teuer.
Das wäre alles was ich suche. Wer hat so was ?

Gruß
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon Kay-Uwe » 13. April 2017 09:44

Prospekt Seite 14
http://www.ruko-fahrzeugtechnik.de/downloads/k16s.pdf

Mit Side Bike : Leer 475 Kg ,Zulässiges Gesamtgewicht 790 Kg
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon Schorpi » 13. April 2017 09:58

Moin-
hier mal ein Foto von dem Gespann.
SCHORPI- :P
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Alle unsere Streitereien entstehen daraus,
dass einer dem anderen
seine Meinung aufzwingen will.
Mahatma Gandhi
BMW K100RT-EML Gespann Bj.1986-HAI BMW K100RT-Dreamline Gespann Bj.1986-Yamaha XS 1100 Bj.1978
Suzuki GS 500E Bj.1993-Yamaha XV 535 Bj.1996-BMW F650GS-Gespann Bj.2003-
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon Matthieu » 13. April 2017 10:19

Kay-Uwe hat geschrieben:Mit Side Bike : Leer 475 Kg ,Zulässiges Gesamtgewicht 790 Kg

315 kg Zuladung für ein Gespann in dieser Größe finde ich aber extrem wenig. Da kommen ja manche Solomotorräder schon in diese Region (etwas übertrieben gesagt).
Sollte da beim zul. Gesamtgewicht nicht noch etwas mehr gehen?
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon Le Triporteur » 13. April 2017 14:34

Den Anspruch, die Daten, die die Basis für den Broterwerb der Gespannbauer bilden, zum Nulltarif haben zu wollen, finde ich schon etwas verwegen. Das sind keine Wohltäter am Volke, und jeder Selbstbauer ist ein Konkurrent.
Die zulässige Gesamtmasse ergibt sich erst nach Fertigstellung des Gespanns aus vielerlei Komponenten, wie z.B. Leergewichte, Stabilität der Anschlussstreben, Traglasten der Reifen,
die dynamische Gewichtsverlagerung, Festigkeit der motorradseitigen Fahrwerkskomponenten.
Das von vornherein festlegen zu wollen geht nur in einem Planungsgespräch mit dem TÜV.
Bei mir hat die hintere Serienschwinge (BMW K1200RS/EML GT 2001) mehr als 750 Kg zul. Gesamtmasse verhindert. Das liegt letztendlich im Ermessen des Prüfers. Da sollte angefragt werden.
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon k1-dreamline » 16. April 2017 17:16

Hallo

Schönes Gespann von Ruko
Gibt es die Stahlschwinge für die 1600 er dort auch zu kaufen ?
Selbstverständlich will ich ein das Gewichtsgutachten nicht für Umsonst, aber für 1 Gespann das extra einmal zu prüfen ist dann doch zu teuer.
Habe ggf. auch ein Gespannbauer der mir das dann Dreamline Gespann mit Achsschenkellenkung HGT dann ( nur wegen der Schwinge hinten ) abnimmt. Den Rest habe ich ja, auch des Gutachten für das HGT Fahrwerk und Hilfsrahmen.
Gruß
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon Crazy Cow » 17. April 2017 12:41

Grundsätzlich kann man alles kaufen, aber m.W. gibt man bei Ruko nichts an Selbstbauer heraus. Was du da siehst, ist auch keine Stahlschwinge, sondern Teil des gefederten Fahrgestells, ein Auslegerkran gewissermaßen. Das Rad wird vorn in einer Linearführung auf und ab bewegt.
Das Mega Comete Boot wird auf einem Shark 2 Fahrgestell sitzen, auch von Ruko.

Bei dem zul. Gesamtgewicht kenne ich das so: Der Gutachter geht den gesamten Umbau durch, ist sich bei manchen Dingen sicher, bei anderen im Zweifel, fragt sich aber die ganze Zeit, wie der das im Gutachten formulieren soll. Dann, endlich an der Schreibmaschine gibt es einen Moment, in dem er kurz stockt oder mit dem Kopf schüttelt. Da fällt ihm ein, dass über das zul. Gesamtgewicht (wie auch die Höchstgeschwindigkeit) noch kein Wort gewechselt wurde. Er addiert die Leergewichte und die zulässigen Gesamtgewichte und überprüft ob sie zu den bekannten Radlasten passen, zu den Reifen und zu den Felgen. (Daher das Kopfschütteln.) Weil meist eine Angabe über die zul. Radlast des Beiwagens fehlt, trägt er irgendetwas ein, was über der Nutzlast der Solomaschine liegt und zu Rädern und Reifen passt.

Bedenke, drei org. Smarträder reichen von der Felgenprüflast nicht einmal für ein zul. Gesamtgewicht von 750kg.
Wenn du dein Gespann selbst baust, solltest du berücksichtigen, dass mind. ein Drittel des zul. Gesamtgewichtes des Beiwagens (das legt der Fahrzeughersteller fest, also du) auf der Zugmaschine lasten. Dieses Drittel verteilt sich noch einmal ungleichmäßig auf Vorder- und Hinterrad, abhängig vom Radstand und der Vorderradaufhängung.
In Wirklichkeit ist also die exakte Bestimmung des zul. Gesamtgewichtes Kaffeesatzleserei, außer man findet unter wachsenden Beladungszuständen die Radlasten auf einer Waage heraus. Der TÜV Süd hat aber zum Beispiel die Vorhaltung von Fahrzeugwaagen wegen der Wartungs- und Eichkosten abgeschafft.

Die Nutzlast meiner Solozugmaschine beträgt nach Papieren z.B. 216kg (500 - 284kg) , die des Gespannes 305kg, (750 - 445kg), aber es dürfen 4 Personen mitfahren, wenn diese Nutzlast nicht überschritten wird. Das zul. Gesamtgew. des Beiwagens beträgt nach Typenschild 320kg.
Alles Dinge also, die sich nicht unbedingt auseinander herleiten lassen.
In Wirklichkeit hätte ich selbst schon bei dieser maßvollen Verbriefung Bedenken gehabt, denn rd. 110kg Beiwagenlast wären vom zul. Gesamtgewicht der Zugmaschine ab zu ziehen, so dass auf der Zugmaschine gerade mal eine Nutzlast in Höhe des Fahrergewichtes verbleibt. Allerdings wird ja diese Situation schon durch die Wahl der Räder und Reifen verbessert, je nach Radaufhängung aber eben nicht eins zu eins.

Kurzum: für das zul. Gesamtgewicht stehst du als Hersteller selbst ein, die Argumentation muss zu Rädern und Reifen, Radlasten der Zugmaschine aus der ABE und dem zul. Gesamtgewicht des Beiwagens passen. Der Prüfer muss diese Argumentation akzeptieren.

PS: für einen Zusatztank reduziert sich die Nutzlast nach TÜV-Lesart für jeden möglichen mitgenommenen Liter um ein Kilogramm. (Könntest ja auch Wasser reinkippen ;) ) für eine Anhängekupplung um den Wert der maximalen Stützlast.

Ein schweres Reisegespann mit 420kg Leergewicht, drei Smarträdern (max. 735kg) einer Anhängekupplung mit 25kg Stützlast und einem 20l Zusatztank kommt auf eine Nutzlast von gerade mal 270kg.
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon Stephan » 17. April 2017 17:14

Wieso spielt der Zusatztank da eine Rolle? Die Nutzlast bleibt doch unverändert. Tank ich den voll, isses doch das gleiche Szenario, als wenn ich die Koffer vollpacke. . .


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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon Crazy Cow » 17. April 2017 18:05

Stephan hat geschrieben:Wieso spielt der Zusatztank da eine Rolle? Die Nutzlast bleibt doch unverändert. Tank ich den voll, isses doch das gleiche Szenario, als wenn ich die Koffer vollpacke. . .


Stephan


Der Tankinhalt in Litern wird dem Leergewicht in Kilogramm zugeschlagen, egal wieviel Sprit in dem Tank ist. Entsprechend verringert sich die Nutzlast.
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon Stephan » 18. April 2017 11:02

Ahja. . .



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Re: Zulässiges Gesamtgewicht der BMW K 1600 als Gespann?

Beitragvon Crazy Cow » 18. April 2017 14:39

Stephan hat geschrieben:Ahja. . .



Stephan


Ich muss mich korrigieren: Sowohl die Anhängekupplung (Gewicht + Stützlast) als auch der Zusatztank werden beim Gutachten (in den Papieren) vom zul. Gesamtgewicht abgezogen. Was nutzlastmäßig auf das gleiche rauskommt.
Ich hatte da mal Schwierigkeiten mit dem Amtsschimmel wegen eines Fiat Ducato, 3,5to. Den hatten wir auf 2,8to abgelastet nachdem eine Anhängekupplung drangebaut worden war. Als er wieder aufgelastet werden sollte gab es Theater. Mit der Anhängekupplung lag der ja jetzt bei 3,6to! Ach du scheisse. "Da brauchen wir aber jetzt eine Unbedenklichkeistbescheinigung von Fiat wegen der Federn..." Hätte man die 100kg papiermäßig dem Leergewicht zugeschlagen, wäre alles in Ordnung gewesen. ;)
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