Moin!
Ich habe an meinem Gespann eine Lenkererhöhung (von MV Verholen) montiert und will sie demnächst eintragen lassen (es ist nur ein Teilegutachten dabei, keine ABE).
Ein Satz in dem Gutachten macht mich allerdings etwas unruhig: "Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn vorgenommene Änderungen an den im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeugtypen die Verwendung des Teils beeinflussen". Bei einem Gespann kann man sicher von sowas ausgehen; auch wenn eine leichtgängige Schwinge montiert ist sind die Lenkkräfte doch höher als bei einer Solo.
Fährt denn noch jemand eine Lenkererhöhung am Gespann und hat sie idealerweise auch eingetragen bekommen?
Viele Grüße
Rolf