IVM und Hersteller verhindern Wegfall des 60 km/h-Limits ...

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IVM und Hersteller verhindern Wegfall des 60 km/h-Limits ...

Beitragvon ST1100 » 5. November 2014 23:15

Petition.jpg
IVM und Motorradhersteller verhindern Wegfall des 60 km/h-Limits für Motorräder und Gespanne mit Hängern in Deutschland

In Deutschland gilt als einzigem Land der Welt ein gesondertes Tempolimit für Motorräder und Gespanne mit Anhänger. Überall sonst dürfen Kraftfahrzeuge mit Hänger die gleichen Höchstgeschwindigkeiten fahren, egal ob das Zugfahrzeug ein Auto oder Motorrad ist. Das führt hierzulande immer wieder zu der gefährlichen Situation, dass Motorradfahrer, die sich auf Autobahnen an das für sie geltende Tempolimit von 60 km/h halten, von jedem 40-Tonner überholt werden und dieser dazu auf die linke Spur wechseln muss. Andererseits wurde das Tempolimit für Autofahrer mit Anhänger unter technischen Auflagen inzwischen sogar auf 100 km/h angehoben.

Mit einer Petition an den Deutschen Bundestag hat Thomas Bergmann aus Bayern im Januar 2015 gemeinsam mit 388 Mitzeichnern versucht, diese aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts stammende Sonderregelung aufheben zu lassen.

Nach 9 Monaten Bearbeitungszeit hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags am 16. Oktober 2014 beschlossen, dieses Anliegen abzulehnen. Die Begründung liegt der Redaktion vor. In dieser wird auf die vom Bundestag eingeholte Stellungnahme der Motorradhersteller verwiesen, aus deren Sicht es für die Aufhebung dieses Tempolimits keine Notwendigkeit gibt und dass der Industrie-Verband Motorrad(IVM) auf Anfrage des Bundesverkehrsministeriums keine Erkentnisse zur Fahrdynamik von Hängergespannen habe und es aus Sicht des IVM auch keinen Markt für Motorradanhänger in Deutschland gibt.

Über 100 Hersteller von Motorradanhängern gibt es weltweit, auch in Deutschland, und dass Hänger sich hier nur schwer verkaufen lassen, liegt nur an dem unsinnigen Tempolimit aus einer Zeit, als ein Mittelklasse-Motorrad wie die BMW R25 nur Trommelbremsen hatte und 15 PS Leistung bei 120 kg Eigengewicht. In anderen Ländern fahren heutzutage viele Motorräder mit Anhänger, ohne damit mehr Unfälle als Autofahrer zu verursachen.

Thomas Bergmann hat mit seiner 8.500-km-Tour bis nach Gibraltar und zurück bewiesen, dass sich ein Alltagsmotorrad mit ABS mit einem 140 kg schweren Anhänger z.B. in Frankreich auch bei Geschwindigkeiten bis 130 km/h legal und sicher bewegen lässt.

Bedenklich ist an dieser Stelle, dass eine Stellungnahme von Lobbyorganisationen wie dem IVM Innovationen verhindert, die den daran interessierten Bürgern und Wählern damit vorenthalten werden, die Einführung von Tagfahrlicht für Motorräder dagegen sofort legalisiert wird, sobald ein Hersteller wie BMW das in seine Zubehörliste aufnehmen möchte.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses unsinnige Markthemmnis bei nächster Gelegenheit fällt und auch die deutschen Motorradfahrer die Freiheit bekommen, legal im Verkehrsfluss mitschwimmen zu dürfen.

Thomas Bergmann, 01.11.2014
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Re: IVM und Hersteller verhindern Wegfall des 60 km/h-Limits

Beitragvon willi-jens » 6. November 2014 06:50

Da wird afaik mit einigen neuen Vorschriften noch an ganz anderen Sachen gesägt auf dem Fahrzeugmarkt. Hersteller von Einzelumbauten wie eben auch Motorradgespanne oder von Kleinserien sind den großen Fahrzeugherstellern eben ein Dorn im Auge und da versucht man eben nach und nach die Möglichkeiten versanden zu lassen :smt009
Zuletzt geändert von willi-jens am 6. November 2014 20:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: IVM und Hersteller verhindern Wegfall des 60 km/h-Limits

Beitragvon Slowly » 6. November 2014 08:11

Aber wenn es doch zutrifft, dass nach Aussage der Motorrad-Hersteller (siehe rechte Seite, 2.Absatz, letzter Satz)
"... die von ihnen produzierten Fahrzeuge grundsätzlich nicht für den Betrieb mit Anhänger geeignet seien.",
könnte das doch sogar zu einem totalen Anhänger-Verbot führen :!: :?:
Hoffentlich wurde kein Löwe geweckt :!:

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Re: IVM und Hersteller verhindern Wegfall des 60 km/h-Limits

Beitragvon willi-jens » 6. November 2014 10:06

Bei jedem, der den Motorradführerschein nach der neuesten Reform 19. Januar 2013 gemacht hat bzw. macht, sind Anhänger im Führerschein bereits ausgeschlossen (afaik).
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Re: IVM und Hersteller verhindern Wegfall des 60 km/h-Limits

Beitragvon BongoBiker » 6. November 2014 10:20

Gerade mal nachgeschaut.

BE (PKW mit Hänger) 05.05.95
A 24.06.13

was gilt denn dann für den Anhänger am Motorrad?
Gruß, Richard mit EZS/ Carell "Kult" Bandit.

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Re: IVM und Hersteller verhindern Wegfall des 60 km/h-Limits

Beitragvon willi-jens » 6. November 2014 10:43

Hier damals eine der Nachrichten dazu: motorradonline neue Führerscheinregeln 2013

und auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums werden Anhänger für Motorräder / Motorräder mit Beiwagen oder Trikes auch nicht mit aufgeführt: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html?nn=74810
ergo also anscheinend: was nicht aufgeführt ist, ist nicht erlaubt
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Re: IVM und Hersteller verhindern Wegfall des 60 km/h-Limits

Beitragvon Slowly » 6. November 2014 11:42

Danke für die Infos.
Dann war die Petition sicher schon von vornherein völlig aussichtslos.
Warum sollten die Entscheider dann noch unserer praxisorientierten Vernunft folgen - wenigstens zu Gunsten des noch bestehenden Anhängerbestandes!?
:smt013
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Re: IVM und Hersteller verhindern Wegfall des 60 km/h-Limits

Beitragvon Stephan » 6. November 2014 12:54

Willi, die Größe (Gewicht) der Anhänger ist limitiert. Und genau, wie rechnet sich das für ein Motorrad? Bleibt bei ähnlicher Formel nur noch 'n Schuhkarton über? Statt wenigstens ca.750kg, wie beim PKW? Was ja schonmal nicht reicht um ei Gespann selber auf'm Hänger heimzuholen. . .


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muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

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Re: IVM und Hersteller verhindern Wegfall des 60 km/h-Limits

Beitragvon Crazy Cow » 6. November 2014 14:07

Vlt wird das argumetativ vorgetragene Problem ja auch ganz anders gelöst: Die mögl. Mindestgeschwindigkeit für Autobähn wird auf 65km/h erhöht.
Im Moment gibt es schon ein ähnliches Paradoxon. Vollhydraulisch gelenkte Sonderfahrzeuge (Autokran) dürfen sich max. mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60km/h auf deutschen Straßen bewegen. Damit sie auf der Autobahn fahren dürfen und dort weniger Verkehr behindern als anderswo hat man die Regelung unbürokratisch aufgeweicht und sie dürfen einen Sticker 62km/h an der Hinterbacke führen.

Tolle Vorstellung: Elefantenrennen zwischen Autokran und Motorrad-Gespann mit Anhänger... :)

Sorry, aber aus meiner Sicht war die ganze Petition schon piefig abgefasst, wenig dazu angetan, einen Nicht-Motorradfahrer von der Dringlichkeit des Ansinnens zu überzeugen. Über den Daumen vereinfacht strebten die Junx 80 statt 60 km/h an. Wo ist da für den Laien der Unterschied? Die Begriffe Vierspur- oder Fünfspurfahrzeug konnte man sich dabei aber denken. War bestimmt hilfreich.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
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Re: IVM und Hersteller verhindern Wegfall des 60 km/h-Limits

Beitragvon willi-jens » 6. November 2014 20:36

Stephan hat geschrieben:Willi, die Größe (Gewicht) der Anhänger ist limitiert. Und genau, wie rechnet sich das für ein Motorrad? Bleibt bei ähnlicher Formel nur noch 'n Schuhkarton über? Statt wenigstens ca.750kg, wie beim PKW? Was ja schonmal nicht reicht um ei Gespann selber auf'm Hänger heimzuholen. . .


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Hallo Stephan,

Du darfst ruhig Jens sagen ;-)
Schau Dir die Aufstellung über die Führerscheinklassen seit dem 19. Januar 2013 beim Bundesverkehrsministerium genau an. Da wird für jede Führerscheinklasse ausdrücklich erwähnt welche Fahrzeugdefinition zulässig ist.
Für alle Klassen werden Anhänger ausdrücklich genannt und die Beschränkungen, die dazu gelten.
Nur für Motorräder / Motorräder mit Beiwagen oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes und ähnlich) sind die Anhänger nicht genannt :!:

Was nicht gelistet ist, ist also nicht zulässig und damit ist die limitierte Größe/Gewicht eines Anhängers am Motorrad eben null, wenn man den Motorradführerschein nach dem 19. Januar 2013 gemacht hat oder neu beantragen mußte.

Grüße

Jens
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Re: IVM und Hersteller verhindern Wegfall des 60 km/h-Limits

Beitragvon willi-jens » 6. November 2014 20:47

Slowly hat geschrieben:Danke für die Infos.
Dann war die Petition sicher schon von vornherein völlig aussichtslos.
Warum sollten die Entscheider dann noch unserer praxisorientierten Vernunft folgen - wenigstens zu Gunsten des noch bestehenden Anhängerbestandes!?
:smt013


Eben. Außerdem sind Anhänger an Motorrädern / Motorrädern mit Beiwagen ja auch schon vorher in anderen EU-Ländern verboten (z.Bsp. Italien) gewesen bzw. sind es natürlich immer noch.
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