Herbstliche Beleuchtungsaktion

Für nicht-technische Gespannthemen, Fahrtechnik, Literatur, Gesetze, ...

Herbstliche Beleuchtungsaktion

Beitragvon hensmen » 29. November 2009 21:55

Seid gegrüsst, ich mache jetzt schon eine Weile rum, das frühe Dunkel werden und dies ständig angelichthupt werden. Bin schon einige Winter mit dem Gespann unterwegs, aber so oft wie heuer bin ich noch nie angeleuchtet worden. Was soll ich denn den Winter durch machen, eine Warnblinkanlage anbauen, immer anlassen oder gewöhnt man sich irgendwann daran?! Liebe Grüsse, Hans
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Beitragvon Beste Bohne » 29. November 2009 22:00

Dumme Frage wahrscheinlich:

Dein Licht funktioniert und leuchtet auch dahin, wo es hinleuchten soll?

Du funzelst nicht mit 6V durch die Gegend?

Deine Scheinwerfer sind von Schlamm und Mücken befreit und die Reflektoren sind nicht blind?


Tja, dann könnten es die Oberlehrer sein, die Dich auf Dein "kaputtes" rechtes Abblendlicht hinweisen wollen.

Oder, wenn der Automobilist etwas schlauer ist (wos is den des? Gugge mehr mal) hat er erkannt, das da etwas kommt, so breit wie ein Autowagen, beleuchtet wie ein oller Traktor und trotzdem nichts von beidem... ;-)

Gruß, Jens
Grüße, Jens

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Beitragvon Schorpi » 29. November 2009 22:00

Moin Hans

was willst du damit sagen???

Ist dein Hauptscheinwerfer zu hoch eingestellt das du den Gegenverkehr blendest,oder bis du als Gespann nicht zu erkennen ,wird dir durch die Lichthupe gesagt,ein Licht ist kaputt???

Liebe Grüße

SCHORPI- :P
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Beitragvon Nutzkrad Treiber » 29. November 2009 22:19

ziehe dir ne warnweste,an, das verwirrt die nochmehr und die vergessen zu leuchten oder trauen sich nicht.

aber als erstes würd ich mal die scheinwerfer einstellung kontrollieren.
Атомня Знеягия? Спасибо Нет
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Beitragvon hensmen » 29. November 2009 22:28

Sorry, ich meine wirklich die Oberlehrer-Fraktion, sind wir Dreiradler nun die Aussterbenden unbekannten Lichtgestalten! Ich bin durch dies ständig angeleuchtet werden einfach genervt, ähnlich wie dieses haarscharfe passieren des Gegenverkehrs, bin einmal gestreift worden. An einen Blendeffekt hatte ich auch schon gedacht, dem war aber nicht so. Grüsse vom Hans
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Beitragvon sidebikeregina » 29. November 2009 22:32

Hallo Hans,
ich hupe mit meinem Licht einfach zurück... :-D
spätestens, wenn die Autofahrer an mir vorbeifahren, begreifen sie, dass ich mit Gespann unterwegs bin. An meinem BMW-Gespann hatte ich mir einen Nebelscheinwerfer angebaut. So hat man mich wenigstens nicht für `ne Mofa o.ä. gehalten :wink:
Eine Warnweste trage ich im Übrigen auch. Das hilft in der Dunkelheit gewaltig!
Da wissen die Autofahrer tatsächlich gar nicht mehr, wen oder was sie da vor sich haben....aber werden vorsichtiger.

Lieben Gruß
Regina
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Beitragvon robby ausm tal » 29. November 2009 22:41

Die Problematik ist mir gut bekannt, konnte aber durch die Verwendung einer 20W Sofitte in der Posleuchte etwas entschärft werden. Für Fahrten bei Regen oder Nebel habe ich am Beiwagen auch noch einen Nebelscheinwerfer! :-D
Grüße aus dem Bergischen!

Ich danke allen die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
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Beitragvon hensmen » 29. November 2009 22:45

Liebe Regina, warum man auf die naheliegenden Dinge immer erst zuletzt kommt bleibt wahrscheinlich unerforscht, aber du hast Recht, ich probier es einfach mal aus, tut ja nicht weh, wenn dann HG für die Übergangszeit die reflektierende Warmweste rausbringt, melden wir unsere Rechte an und teilen, irgendwann mal, freu mich. Grüsse, Hans
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Re: Herbstliche Beleuchtungsaktion

Beitragvon Schorpi » 29. November 2009 22:48

hensmen hat geschrieben:Sorry, sind wir Dreiradler nun die Aussterbenden unbekannten Lichtgestalten! Grüsse vom Hans


Moin Hans-

ja sind wir-ich bin heute 250 km durch die Heide gefahren.Ausser den üblichen Dosen kamen mir 2 Solos entgegen.Und kurz vor zu Hause ein Gespann,das ich auch nicht gleich als solches erkannt habe.

Also nicht ärgern,nur wundern,es ist wie es ist.

Ich werde auch manchmal angeblinkt,das könnte aber auch am Scheinwerfer liegen :oops: :?

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Beitragvon Stephan » 29. November 2009 23:18

Nicht ärgern. Das sind nur nette Menschen die eben nicht so ohne weiteres erkennen, daß da ein Gespann kommt. Und deren fahren ja jetzt im Herbst viele durch den Abend. Sogar welche mit links angeschlagenem BW.

Also eher froh sein, daß mal mitgedacht wird.




WW?!? Da fahr ich eher nackert. . .




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Beitragvon muli » 30. November 2009 07:53

hallo hans,
ich glaube auch, daß der grund für das "angelichthupe" ist, daß die dosenfahrer deinen beiwagen garnicht oder erst später (zu spät) erkennen;
möglichkeiten wurden hier schon oft durchgesprochen und wir sind an und für sich immer zum gleichen ergebnis gekommen - beleuchtet man sein gespann mit "legalen mitteln" erreicht man zuwenig/nicht den gewünschetn effekt;
am beiwagen sind erlaubt
- standlicht
- zusatzliches aufblendlicht
- nebelscheinwerfer

oft verhindert auch die geringe leistung der lichtmaschine, daß das gespann mit ausreichend lichtleistung ausgestattet werden kann;
ich habe heuer im frühjahr auch drauf gepfiffen und mein gespann nach vorne deutlicher kenntlich gemacht

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Beitragvon robby ausm tal » 30. November 2009 16:49

:D Sieht gut aus. Nun noch die Bremscheiben indirekt beleuchtet.......
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Beitragvon Beste Bohne » 30. November 2009 17:21

robby ausm tal hat geschrieben::D Sieht gut aus. Nun noch die Bremscheiben indirekt beleuchtet.......


Da muß man doch nur ordentlich bremsen für?! :-D
Grüße, Jens

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Beitragvon jaguar » 30. November 2009 17:44

Rotes Licht nach vorn, ist das erlaubt ? ?
wer keine zeit hat, sollte langsam fahren.
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Beitragvon Marschall » 30. November 2009 19:30

Sind die Blinker wahrscheinlich.
Gruss Tom

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Beitragvon Stephan » 30. November 2009 22:09

Jep, werden indirekt vom Standlicht angeleuchtet.

Da fehlt der beleuchtete Tannenbaum im Cockpit.



Stephan, dem Karin das verboten hat :smt009
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Beitragvon muli » 1. Dezember 2009 11:00

hallo jaguar,
das ist nicht rot - höchstens gelb; kommt auf dem bild etwas verfälscht rüber; wie marschall und stephan schon geschrieben haben sind das die blinker; wobei allerdings nur im äußeren blinker ein birnchen drin ist ...
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Beitragvon KIKO! » 1. Dezember 2009 22:01

Stephan hat geschrieben:Jep, werden indirekt vom Standlicht angeleuchtet.

Da fehlt der beleuchtete Tannenbaum im Cockpit.



Stephan, dem Karin das verboten hat :smt009


Das ist nicht schön, dass Deine Karin den Tannenbaum verboten hat. Gerade in der Adventszeit bietet sich die Gelegenheit, durch solche Dinge aufzufallen und frühzeitig erkannt zu werden. Ich bin sicher, ein solches Teil hilft Unfälle zu vermeiden ;-)
Ich habe jetzt, um selber besser sehen zu können, die zweite Leuchte im Doppelscheinwerfer aktiviert und denke über eine stärkere Glühlampe im SW nach...
Viele Grüße aus Menden,
Christoph.

"ich denke, Fisch ist etwas Schönes, aber dann denke ich, dass Regen etwas Nasses ist, also wer bin ich schon, dass ich mir da ein Urteil erlauben kann?"
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Beitragvon muli » 2. Dezember 2009 07:51

hallo kiko,

...
Ich habe jetzt, um selber besser sehen zu können, die zweite Leuchte im Doppelscheinwerfer aktiviert und denke über eine stärkere Glühlampe im SW nach...


zweite leuchte aktiviert ??? für das abblendlicht ? das sollte doch eh ab serie funktionieren ...
und beim aufblendlicht sollten doch eh immer beiden leuchten, oder ?

bei nem stärkeren birnchen aber auch dran denken, daß die stromkabel ausreichend dimensioniert sind; des weiteren produziert eine stärkere birne auch mehr abwärme - nicht daß sich am ende das glas deines standlichts in richtung braun/gelb verfärbt und die lichtausbeute noch schlechter ist ;)
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Beitragvon Cruiserkurt » 2. Dezember 2009 13:16

das hier sehr viele Autos mit nur einem Auge und mit defektem Rücklicht/Bremslicht unterwegs sind, aktzeptieren die Dosenfahrer, Lampen wechseln ist eben zu teuer :rock:
Wenn die ein Gespann anblinken, mache sie das, weil sie keine Ahnung haben und nie richtig auf die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer achten, für jeden einigermaßen verkehrsschlauen Menschen muß die unterschiedliche Ebene der Lampen schon zur Erkenntnis führen.
Ich habe am Seitenwagen neben dem Begrenzungslich längs noch eine (aufklebbare) wasserdichte Schiene mit LED's (Kaltlicht) montiert, das fällt auf.
Kurt, jetzt ohne dem roten K100-Gespann-aber mit Freunden weiter unterwegs.
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Beitragvon robby ausm tal » 2. Dezember 2009 19:03

Cruiserkurt hat geschrieben:für jeden einigermaßen verkehrsschlauen Menschen muß die unterschiedliche Ebene der Lampen schon zur Erkenntnis führen.


Lieber Kurt, vergiß es ganz schnell. Ich kann von meinem "Arbeitsplatz" eine kleine Kreuzung mit einer Firmeneinfahrt beobachten, in deren Nähe sich noch eine Schule befindet. Ich habe den Eindruck das sich bei den meisten Menschen, Männlein wie Weiblein, beim Ergreifen des Lenkrades ein gewisser IQ-Schwund bemerkbar macht. Bei manchen habe ich den Eindruck eine Tube Rasiercreme sei schlauer! :smt005
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Beitragvon KIKO! » 2. Dezember 2009 19:28

muli hat geschrieben:hallo kiko,

...
Ich habe jetzt, um selber besser sehen zu können, die zweite Leuchte im Doppelscheinwerfer aktiviert und denke über eine stärkere Glühlampe im SW nach...


zweite leuchte aktiviert ??? für das abblendlicht ? das sollte doch eh ab serie funktionieren ...
und beim aufblendlicht sollten doch eh immer beiden leuchten, oder ?

bei nem stärkeren birnchen aber auch dran denken, daß die stromkabel ausreichend dimensioniert sind; des weiteren produziert eine stärkere birne auch mehr abwärme - nicht daß sich am ende das glas deines standlichts in richtung braun/gelb verfärbt und die lichtausbeute noch schlechter ist ;)
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Meine Pan European hat einen Doppelscheinwerfer. Aktiviert und angeschlossen ist in der Serie aber nur 1 x Abblendlicht, beim Aufblenden leuchten beide Scheinwerfer. Der Querschnitt für das Kabel ist 2.5 mm², das dürfte locker reichen...

@Cruiserkurt: Woher hast Du die LED- Leiste?
Viele Grüße aus Menden,
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Beitragvon willi-jens » 5. Dezember 2009 23:41

muli hat geschrieben:...
Möglichkeiten wurden hier schon oft durchgesprochen und wir sind an und für sich immer zum gleichen Ergebnis gekommen - beleuchtet man sein Gespann mit "legalen mitteln" erreicht man zuwenig/nicht den gewünschetn Effekt;
am Beiwagen sind erlaubt
- standlicht
- zusatzliches aufblendlicht
- nebelscheinwerfer

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Kann mir mal jemand angeben seit wann ein zusätzliches Abblendlicht am Beiwagen zulässig ist. Ist das neu oder stimmt der Teil nicht?

Hier komme ich da bis jetzt jedenfalls nicht weiter:
ECE Regelungen

Vielen Dank im Voraus. Weil ein Abblendlicht am BW wäre doch sehr reizvoll.....

Grüße

Jens
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Beitragvon muli » 7. Dezember 2009 07:46

hallo jens

willi-jens hat geschrieben:...
muli hat geschrieben:...
...
- zusatzliches aufblendlicht
...


Kann mir mal jemand angeben seit wann ein zusätzliches Ablendlicht am Beiwagen zulässig ist. Ist das neu oder stimmt der Teil nicht?
...


*pssst* ich hatte AUFblendlicht geschrieben; ein zusätzliches abblendlicht ist meines wissens nicht zulässig;
sinnvoll wäre so vieles auf dieser welt, scheitert aber meist an der fehlenden/zu kleinen lobby oder an kleinkarierten bürokraten oder den "eggsberden" ;)
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Beitragvon willi-jens » 8. Dezember 2009 00:55

Was ist denn ein Aufblendlicht :?:
Wenn Du kein Abblendlicht meinst, meinst Du dann Fernlicht, oder was?
Und nach welcher Richtlinie?

Weil außer dem Nebelscheinwerfer noch etwas anderes, wäre gerade mit BW rechts in Linksverkehr-Ländern gar nicht sooo verkehrt......

Grüße

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Beitragvon muli » 8. Dezember 2009 07:28

hallo jens,
jetzt verblüffst du mich aber gewaltig - und das will was heisen :!:
an und für sich war ich der meinung, daß die bedeutung des begriffs "AUFBLENDLICHT" allgemein bekannt ist ... :oops:
mit aufblendlicht meinte ich natürlich fernlicht :D
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Beitragvon andilescu » 8. Dezember 2009 18:12

In der Zeitschrift "Motorrad-Gespanne" war ein überzeugend bebilderter Artikel über ein Gespann, das mit reflektierenden Streifen dekoriert ist - die Sorte, wie sie (viel zu selten) bei LKWs verwendet werden, um die Umrisse des Koffers zu markieren. Das Gespann wird viel schneller als solches erkannt - aber leider kennt der Gesetzgeber auch diese Lösung beim Gespann nicht.
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Beitragvon willi-jens » 8. Dezember 2009 20:39

muli hat geschrieben:hallo jens,
jetzt verblüffst du mich aber gewaltig - und das will was heisen :!:
an und für sich war ich der meinung, daß die bedeutung des begriffs "AUFBLENDLICHT" allgemein bekannt ist ... :oops:
mit aufblendlicht meinte ich natürlich fernlicht :D
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muß was lokales sein.... :btt:

Man mag mich korrigieren, aber Fernlicht am BW dürfte nicht unbedingt den Vorschriften entsprechen.
Nach ECE darf ein Motorrad maximal 2 Abblend- und ebenfalls max. 2 Fernscheinwerfer haben (und ein Gespann gilt als Motorrad meiner Information nach). Sollte das Motorrad also bereits 2 Fernscheinwerfer haben so darf kein zusätzlicher montiert werden oder einer der bereits montierten muß entfernt werden.
Viel schwerer wiegt, daß nach ECE die Austrittskante nicht weiter als 200mm voneinander entfernt liegen dürfen (die gleiche Entfernungsregel gilt übrigens auch für die Abblendscheinwerfer, außerdem müssen sie bei Anordnung nebeneinander auf einer Höhe liegen).

Also doch weiter Nebelscheinwerfer mit leicht Korrektur bedürftiger Einstellung :smt083
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Beitragvon willi-jens » 8. Dezember 2009 20:42

andilescu hat geschrieben:In der Zeitschrift "Motorrad-Gespanne" war ein überzeugend bebilderter Artikel über ein Gespann, das mit reflektierenden Streifen dekoriert ist - die Sorte, wie sie (viel zu selten) bei LKWs verwendet werden, um die Umrisse des Koffers zu markieren. Das Gespann wird viel schneller als solches erkannt - aber leider kennt der Gesetzgeber auch diese Lösung beim Gespann nicht.
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Wie Du schon schreibst "leider kennt der Gesetzgeber auch diese Lösung beim Gespann nicht".............
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Beitragvon muli » 9. Dezember 2009 08:52

hallo zusammen,
jetzt habe ich hier versucht ne antwort mit der quote-funktion und ner URL einzustellen und die will partout nicht funktionieren :rock:
keine ahnung, warum das nicht geht - nachricht ist jedesmal leer ...
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EDIT - die hat gefunzt ... :roll:
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Beitragvon muli » 9. Dezember 2009 08:55

hallo willi-jens

willi-jens hat geschrieben:...
Nach ECE darf ein Motorrad maximal 2 Abblend- und ebenfalls max. 2 Fernscheinwerfer haben (und ein Gespann gilt als Motorrad meiner Information nach).
...


*yepp* genauso isses

willi-jens hat geschrieben:...
Sollte das Motorrad also bereits 2 Fernscheinwerfer haben so darf kein zusätzlicher montiert werden oder einer der bereits montierten muß entfernt werden.
...


sehe ich auch so ...

willi-jens hat geschrieben:...
Viel schwerer wiegt, daß nach ECE die Austrittskante nicht weiter als 200mm voneinander entfernt liegen dürfen (die gleiche Entfernungsregel gilt übrigens auch für die Abblendscheinwerfer, außerdem müssen sie bei Anordnung nebeneinander auf einer Höhe liegen).
...


diese regelung kenne ich von den solomaschinen her; von gespannen bin ich ziemlich sicher, kann man beim FERNlicht davon abweichen; abblendlicht ist gespann wie solo ...

ich habe mal nach diesem gespann von motowig gesucht und auch einbild gefunden - hier nur der link zu dem bild

und hier war ein link eingestellt, den wohl das forum nicht mochte ...

leider weis ich nicht, wie der scheinwerfer auf dem beiwagen geschaltet ist ...

willi-jens hat geschrieben:...
Also doch weiter Nebelscheinwerfer mit leicht Korrektur bedürftiger Einstellung
...


die einstellung könnte ruhig korrekt gewählt werden; wenn ich das ursprungsposting richtig in erinnerung habe, wollte der bei gegenverkehr als 2spuriges fahrzeug erkannt werden und spätestens dann sollte eh das abblendlicht geschaltet werden;

@andilescu
die reflexionsstreifen gelten imho gemäß StVo ebenfalls als beleuchtungseinrichtung (genauso wie signal-/leuchtfarben) und sind daher eintragungspflichtig ...

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Beitragvon muli » 9. Dezember 2009 09:04

hallo zusammen,
jetzt nochmal ne URL von nem bildchen

http://www.sidecar-cz.com/sajdkary/MOTOWIG.JPG

die frage ist, WAS ist das für ne lampe am beiwagen ?
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Beitragvon andilescu » 9. Dezember 2009 10:17

Und der Hedingham Magnum mit dem Twingo-Scheinwerfer:
Klick
Die Nachfolgemodelle haben eine kleinere Lampe.
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Beitragvon Ralf » 9. Dezember 2009 12:28

Hallo muli, Scheinwerfer auf gleicher höhe kann nicht sein, es bibt mehrere Motorräder wo die Scheinwerfer unter einander sind, bei meiner BMW R1200 ST auch. Rechtsprechung das das Gespann als Einspuriges Fahrzeug zu sehen ist kann mann nicht begreifen.
Gruß Ralf
R 1200 ST Gespann
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Beitragvon Rohwi » 9. Dezember 2009 13:54

Hallo...
In einer Gespanne Zeitschrift stand mal daß die Motowig Gespanne am Anfang eine Zulassung als Sonder KFZ haben un daher die Beleuchtungrichtlinien eines PKW angewendet werden mußten , daher der Scheinwerfer der am Beiwagen genauso hoch sitzt wie am Motorrad. mfG Rohwi
Gespanne:
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Beitragvon willi-jens » 9. Dezember 2009 21:05

Rohwi hat geschrieben:Hallo...
In einer Gespanne Zeitschrift stand mal daß die Motowig Gespanne am Anfang eine Zulassung als Sonder KFZ haben un daher die Beleuchtungrichtlinien eines PKW angewendet werden mußten , daher der Scheinwerfer der am Beiwagen genauso hoch sitzt wie am Motorrad. mfG Rohwi


Ist auch mein Wissensstand. Wegen der Einstufung als PKW war der 2. Scheinwerfer auf dem BW in gleicher Höhe erforderlich (soweit mir bekannt).
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Beitragvon willi-jens » 9. Dezember 2009 21:14

Ralf hat geschrieben:Hallo muli, Scheinwerfer auf gleicher höhe kann nicht sein, es bibt mehrere Motorräder wo die Scheinwerfer unter einander sind, bei meiner BMW R1200 ST auch.


Wenn die Scheinwerfer horizontal nebeneinander liegen müssen sie auf einer Höhe liegen (wobei es einen geringen Ermessensspielraum zu geben scheint) und die mittlere Achse muß auf der Fahrzeuglängsachse liegen. Vertikale Anordnung ist auch erlaubt (muß wiederum auf der Fahrzeuglängsachse liegen). In beiden Fällen dürfen die Austrittskanten nicht weiter als 200mm voneinander entfernt liegen.

siehe ECE-Link weiter oben

Ralf hat geschrieben:Rechtsprechung das das Gespann als Einspuriges Fahrzeug zu sehen ist kann mann nicht begreifen.
Gruß Ralf


Ja, da könnte man durchaus lange darüber diskutieren.....
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Beitragvon willi-jens » 9. Dezember 2009 21:25

muli hat geschrieben:hallo willi-jens



willi-jens hat geschrieben:...
Viel schwerer wiegt, daß nach ECE die Austrittskante nicht weiter als 200mm voneinander entfernt liegen dürfen (die gleiche Entfernungsregel gilt übrigens auch für die Abblendscheinwerfer, außerdem müssen sie bei Anordnung nebeneinander auf einer Höhe liegen).
...


diese regelung kenne ich von den solomaschinen her; von gespannen bin ich ziemlich sicher, kann man beim FERNlicht davon abweichen; abblendlicht ist gespann wie solo ...


Hast Du da eine Quelle dazu :?:



muli hat geschrieben:
willi-jens hat geschrieben:...
Also doch weiter Nebelscheinwerfer mit leicht Korrektur bedürftiger Einstellung
...


die einstellung könnte ruhig korrekt gewählt werden; wenn ich das ursprungsposting richtig in erinnerung habe, wollte der bei gegenverkehr als 2spuriges fahrzeug erkannt werden und spätestens dann sollte eh das abblendlicht geschaltet werden;


Da ich den Nebelscheinwerfer ständig als rechte Begrenzung eingeschaltet habe (und auch haben sollte) wird da nix abgeblendet (wie auch bei einem Nebelscheinwerfer). Und aufgrund der geringen Montagehöhe ist die Einstellung als "leicht Korrektur bedürftig" :smt083 nicht ganz unwichtig (werde aber nicht angeblinkt, kann also nicht so schlimm blenden).

muli hat geschrieben:@andilescu
die reflexionsstreifen gelten imho gemäß StVo ebenfalls als beleuchtungseinrichtung (genauso wie signal-/leuchtfarben) und sind daher eintragungspflichtig ...


leider wahr.....
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Beitragvon andilescu » 10. Dezember 2009 07:20

Dann noch einmal die Frage: Weiß jemand Bescheid über die Bestückung bzw. Beschaltung des Twingo-Scheinwerfers am (älteren) Hedingham Magnum?

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Beitragvon muli » 10. Dezember 2009 07:44

hallo zusammen,

@willi-jens
ein nebelscheinwerfer muß ausgehen, wenn das FERNlicht eingeschaltet wird - hat da der TÜV noch nix gesagt ? oder wird das dann für die HU richtig verschaltet ? :twisted:

zur montageposition kann ich dir nur diese TÜV-Broschüre nennen

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... /1_112.PDF

dort heist es : "Anbauvorschriften
Montage möglichst nahe am serienmäßigen Scheinwerfer
und an der Fahrzeugmitte ("Längsmittelebene"),
mindestens 50 cm (Unterkante) und höchstens 120 cm
(Oberkante) über der Fahrbahn."

da kann sich jetzt jeder seinen reim drauf machen ...
einen konkreten gesetzestext habe ich leider nicht parat :cry:

@andilescu
wenn das gespann in deutschland zugelassen werden soll, dürfte da nur eine standlicht- und eine blinkerbirne drin sein - was der fahrzeughalter dann weiter macht, hat er selbst zu verantworten :D
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ps: und thanx für die info zum motowig-gespann
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Beitragvon willi-jens » 10. Dezember 2009 08:30

muli hat geschrieben:hallo zusammen,

@willi-jens
ein nebelscheinwerfer muß ausgehen, wenn das FERNlicht eingeschaltet wird - hat da der TÜV noch nix gesagt ? oder wird das dann für die HU richtig verschaltet ? :twisted:


Das ist richtig verschaltet. In keiner Vorschrift (sowohl nicht in dem von Dir verlinkten, als auch in ECE/R53, siehe Link weiter oben) ist verlangt, daß der Nebelscheinwerfer mit einschalten des Fernscheinwerfers verlöschen muß. Macht auch keinen Sinn. Wer soll denn da geblendet werden, wenn das Fernlicht an ist?
Verlangt wird, daß der Nebelscheinwefer separat zum Ablend-/Fernlicht einschaltbar ist. Und daß ist der Fall.
Hast Du da eine Quelle?

muli hat geschrieben:zur montageposition kann ich dir nur diese TÜV-Broschüre nennen

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... /1_112.PDF

dort heist es : "Anbauvorschriften
Montage möglichst nahe am serienmäßigen Scheinwerfer
und an der Fahrzeugmitte ("Längsmittelebene"),
mindestens 50 cm (Unterkante) und höchstens 120 cm
(Oberkante) über der Fahrbahn."

da kann sich jetzt jeder seinen reim drauf machen ...
einen konkreten gesetzestext habe ich leider nicht parat :cry:


leider nicht sehr ausgiebig, ich suche noch die ECE für Gespanne, oder gilt da auch ECE/R53 :?:


muli hat geschrieben:@andilescu
wenn das gespann in deutschland zugelassen werden soll, dürfte da nur eine standlicht- und eine blinkerbirne drin sein - was der fahrzeughalter dann weiter macht, hat er selbst zu verantworten :D
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:?

muli hat geschrieben:ps: und thanx für die info zum motowig-gespann

da nicht für
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Beitragvon Stephan » 10. Dezember 2009 18:43

". . . Wer soll denn da geblendet werden, wenn das Fernlicht an ist?
Verlangt wird, daß der Nebelscheinwefer separat zum Ablend-/Fernlicht einschaltbar ist. . ."

Ausser man selbst, niemand. Vorsicht mit den Wünschen. Ein Gespann
ist nun mal ein Motorrad mit Beiwagen. Und bisher hab ich da nix schlechtes
dran sehen können (hab ja keinen Anhänger)


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muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

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Beitragvon Hermann » 10. Dezember 2009 19:20

Der Nebelscheinwerfer MUSS nicht ausgehen (in Deutzeland), er darf nur nicht zusammen mit Fernlicht eingeschaltet sein, warum auch immer und WER bitte versteht die Logik der hochqualifierten TÜV-Leute?!

Natürlich kann man das kombinieren bzw. entsprechend schalten, so das man es nicht vergessen kann. Wenn beispielsweise ein Arbeitsrelais als "Öffner" geschaltet seine "Masse" über eine ausgeschaltete Abblendlampe bezieht, ist beim Einschalten des Fernlichts das Relais angezogen ............ :wink:

Andere Methode wäre ein "Schließer", Masse über ausgeschaltetes Fernlicht, bei Abblendlicht also angezogen und Strom für Nebellampen vorhanden, Fernlicht AN = Nebellampen AUS.

Aber wie gesagt: Vorschrift ist eben NICHT das automatische Ausgehen der Nebellampe bei Fernlicht, dafür ist man selbst verantwortlich, denn es ist nicht erlaubt, Nebel & Fernscheinwerfer gleichzeitig zu betreiben!
Gruß
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Beitragvon willi-jens » 10. Dezember 2009 20:06

Leute,

daß ein Nebelscheinwerfer in seiner üblichen Verwendung keinen Sinn macht in Verbindung mit dem Fernlicht dürfte wohl klar sein. Die Verwendung am Beiwagen ist i.d.R. eine andere, da es die einzige legale Lösung für mehr Licht am Beiwagen darstellt (abgesehen von dem Tagfahrlicht welches gerüchteweise demnächst erlaubt sein soll, dafür muß dann aber das Licht wechselweise mit dem Ablendlicht geschaltet werden).
Aber eine Vorschrift, daß die Nebelscheinwerfer nicht zusammen mit dem Fernlicht eingeschaltet sein dürfen in der StVO ist mir neu. Bitte um Quelle.
Zuletzt geändert von willi-jens am 10. Dezember 2009 20:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon willi-jens » 10. Dezember 2009 20:13

Stephan hat geschrieben:". . . Wer soll denn da geblendet werden, wenn das Fernlicht an ist?
Verlangt wird, daß der Nebelscheinwefer separat zum Ablend-/Fernlicht einschaltbar ist. . ."

Ausser man selbst, niemand. Vorsicht mit den Wünschen.


Geblendet werde ich selbst von dem Fernlicht, wenn denn die Sichtweite so ist, daß Nebelscheinwerfer geboten sind. Der Nebelscheinwerfer selbst blendet nicht (korrekt eingestellt).
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Beitragvon willi-jens » 10. Dezember 2009 21:37

§ 17 der StVO sagt jedenfalls nichts derartiges
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php
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Beitragvon Ralf » 11. Dezember 2009 11:50

Hallo, beim Tüv kontrollieren sie, ob die Nebellampen ausgehen beim umschalten auf Fernlicht.
Gruß Ralf
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Beitragvon willi-jens » 11. Dezember 2009 22:31

Ralf hat geschrieben:Hallo, beim Tüv kontrollieren sie, ob die Nebellampen ausgehen beim umschalten auf Fernlicht.
Gruß Ralf


Tipp meines Gespannherstellers:
Blau-/Graukittel sind auf Verlangen dazu verpflichtet die Gesetzes-/Vorschriftengrundlage Ihrer Kommentare/Mängel zu nennen.
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