hensmen hat geschrieben:Sorry, sind wir Dreiradler nun die Aussterbenden unbekannten Lichtgestalten! Grüsse vom Hans
robby ausm tal hat geschrieben::D Sieht gut aus. Nun noch die Bremscheiben indirekt beleuchtet.......
Stephan hat geschrieben:Jep, werden indirekt vom Standlicht angeleuchtet.
Da fehlt der beleuchtete Tannenbaum im Cockpit.
Stephan, dem Karin das verboten hat
...
Ich habe jetzt, um selber besser sehen zu können, die zweite Leuchte im Doppelscheinwerfer aktiviert und denke über eine stärkere Glühlampe im SW nach...
Cruiserkurt hat geschrieben:für jeden einigermaßen verkehrsschlauen Menschen muß die unterschiedliche Ebene der Lampen schon zur Erkenntnis führen.
muli hat geschrieben:hallo kiko,...
Ich habe jetzt, um selber besser sehen zu können, die zweite Leuchte im Doppelscheinwerfer aktiviert und denke über eine stärkere Glühlampe im SW nach...
zweite leuchte aktiviert ??? für das abblendlicht ? das sollte doch eh ab serie funktionieren ...
und beim aufblendlicht sollten doch eh immer beiden leuchten, oder ?
bei nem stärkeren birnchen aber auch dran denken, daß die stromkabel ausreichend dimensioniert sind; des weiteren produziert eine stärkere birne auch mehr abwärme - nicht daß sich am ende das glas deines standlichts in richtung braun/gelb verfärbt und die lichtausbeute noch schlechter ist
cu
muli
muli hat geschrieben:...
Möglichkeiten wurden hier schon oft durchgesprochen und wir sind an und für sich immer zum gleichen Ergebnis gekommen - beleuchtet man sein Gespann mit "legalen mitteln" erreicht man zuwenig/nicht den gewünschetn Effekt;
am Beiwagen sind erlaubt
- standlicht
- zusatzliches aufblendlicht
- nebelscheinwerfer
muli
willi-jens hat geschrieben:...muli hat geschrieben:...
...
- zusatzliches aufblendlicht
...
Kann mir mal jemand angeben seit wann ein zusätzliches Ablendlicht am Beiwagen zulässig ist. Ist das neu oder stimmt der Teil nicht?
...
muli hat geschrieben:hallo jens,
jetzt verblüffst du mich aber gewaltig - und das will was heisen
an und für sich war ich der meinung, daß die bedeutung des begriffs "AUFBLENDLICHT" allgemein bekannt ist ...
mit aufblendlicht meinte ich natürlich fernlicht
cu
muli
andilescu hat geschrieben:In der Zeitschrift "Motorrad-Gespanne" war ein überzeugend bebilderter Artikel über ein Gespann, das mit reflektierenden Streifen dekoriert ist - die Sorte, wie sie (viel zu selten) bei LKWs verwendet werden, um die Umrisse des Koffers zu markieren. Das Gespann wird viel schneller als solches erkannt - aber leider kennt der Gesetzgeber auch diese Lösung beim Gespann nicht.
Stets gute Heimkehr,
Andreas
willi-jens hat geschrieben:...
Nach ECE darf ein Motorrad maximal 2 Abblend- und ebenfalls max. 2 Fernscheinwerfer haben (und ein Gespann gilt als Motorrad meiner Information nach).
...
willi-jens hat geschrieben:...
Sollte das Motorrad also bereits 2 Fernscheinwerfer haben so darf kein zusätzlicher montiert werden oder einer der bereits montierten muß entfernt werden.
...
willi-jens hat geschrieben:...
Viel schwerer wiegt, daß nach ECE die Austrittskante nicht weiter als 200mm voneinander entfernt liegen dürfen (die gleiche Entfernungsregel gilt übrigens auch für die Abblendscheinwerfer, außerdem müssen sie bei Anordnung nebeneinander auf einer Höhe liegen).
...
willi-jens hat geschrieben:...
Also doch weiter Nebelscheinwerfer mit leicht Korrektur bedürftiger Einstellung
...
Rohwi hat geschrieben:Hallo...
In einer Gespanne Zeitschrift stand mal daß die Motowig Gespanne am Anfang eine Zulassung als Sonder KFZ haben un daher die Beleuchtungrichtlinien eines PKW angewendet werden mußten , daher der Scheinwerfer der am Beiwagen genauso hoch sitzt wie am Motorrad. mfG Rohwi
Ralf hat geschrieben:Hallo muli, Scheinwerfer auf gleicher höhe kann nicht sein, es bibt mehrere Motorräder wo die Scheinwerfer unter einander sind, bei meiner BMW R1200 ST auch.
Ralf hat geschrieben:Rechtsprechung das das Gespann als Einspuriges Fahrzeug zu sehen ist kann mann nicht begreifen.
Gruß Ralf
muli hat geschrieben:hallo willi-jenswilli-jens hat geschrieben:...
Viel schwerer wiegt, daß nach ECE die Austrittskante nicht weiter als 200mm voneinander entfernt liegen dürfen (die gleiche Entfernungsregel gilt übrigens auch für die Abblendscheinwerfer, außerdem müssen sie bei Anordnung nebeneinander auf einer Höhe liegen).
...
diese regelung kenne ich von den solomaschinen her; von gespannen bin ich ziemlich sicher, kann man beim FERNlicht davon abweichen; abblendlicht ist gespann wie solo ...
muli hat geschrieben:willi-jens hat geschrieben:...
Also doch weiter Nebelscheinwerfer mit leicht Korrektur bedürftiger Einstellung
...
die einstellung könnte ruhig korrekt gewählt werden; wenn ich das ursprungsposting richtig in erinnerung habe, wollte der bei gegenverkehr als 2spuriges fahrzeug erkannt werden und spätestens dann sollte eh das abblendlicht geschaltet werden;
muli hat geschrieben:@andilescu
die reflexionsstreifen gelten imho gemäß StVo ebenfalls als beleuchtungseinrichtung (genauso wie signal-/leuchtfarben) und sind daher eintragungspflichtig ...
muli hat geschrieben:hallo zusammen,
@willi-jens
ein nebelscheinwerfer muß ausgehen, wenn das FERNlicht eingeschaltet wird - hat da der TÜV noch nix gesagt ? oder wird das dann für die HU richtig verschaltet ?
muli hat geschrieben:zur montageposition kann ich dir nur diese TÜV-Broschüre nennen
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... /1_112.PDF
dort heist es : "Anbauvorschriften
Montage möglichst nahe am serienmäßigen Scheinwerfer
und an der Fahrzeugmitte ("Längsmittelebene"),
mindestens 50 cm (Unterkante) und höchstens 120 cm
(Oberkante) über der Fahrbahn."
da kann sich jetzt jeder seinen reim drauf machen ...
einen konkreten gesetzestext habe ich leider nicht parat
muli hat geschrieben:@andilescu
wenn das gespann in deutschland zugelassen werden soll, dürfte da nur eine standlicht- und eine blinkerbirne drin sein - was der fahrzeughalter dann weiter macht, hat er selbst zu verantworten
cu
muli
muli hat geschrieben:ps: und thanx für die info zum motowig-gespann
Stephan hat geschrieben:". . . Wer soll denn da geblendet werden, wenn das Fernlicht an ist?
Verlangt wird, daß der Nebelscheinwefer separat zum Ablend-/Fernlicht einschaltbar ist. . ."
Ausser man selbst, niemand. Vorsicht mit den Wünschen.
Ralf hat geschrieben:Hallo, beim Tüv kontrollieren sie, ob die Nebellampen ausgehen beim umschalten auf Fernlicht.
Gruß Ralf
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