hallo dreiradler,
ich muss leider mal wieder zum tüv und nun auch die inzw. verbaute 15er hinterradfelge mit 135er smartreifen eintragen lassen.
der tüv-ing., der mir meinen eigenbaubeiwagen abgenommen hat (noch mit original hi-rad), will/muss jetzt die amtliche höchstgeschwindigkeit feststellen. das kostet natürlich ordentlich... daher meine fragen:
1. ist das wirklich notwendig (noch habe ich wahlweisen betrieb eingetragen)? und
2. hat zufällig jemand aus dem forum das schon hinter sich und könnte mir mit einem entsprechenden papier aushelfen?
ich habe eine guzzi stone (metal) von 2002
vielen dank schon mal sagt nico3