Hab grade das gefunden:
"Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.
Die Regelung gilt Bundesweit und ist die:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Geltung ab 01.03.2007
http://www.buzer.de/gesetz/7182/index.htm oder
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php"
Quelle: http://www.enduro-obertraubling.de/seiten/stvzo.html
Nicht daß ich ein Krawallbruder wäre, aber ich liebe den Sound meines (eingetragenen ) Eigenbauauspuffs.
Weiß jemand mehr Neues zu Regelungen, die sich geändert haben durch EU-Recht?
Dann immer rin damit in diesen Fred !