Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

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Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon butzehund » 15. Dezember 2023 15:41

Hallo,
Kann dieser Anhänger mit einer Breite von 136cm an mein Ural Gespann, Bj. 22 zugelassen werden
lt. den Papieren ? Ausnahme Genehmigung erfolgte 2003. Der Noch Besitzer hat der Veröffentlichung dieser Papiere zugestimmt.
Und, ich wohne in Hessen...
Gruß,
Lutz
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon Pepo2 » 15. Dezember 2023 16:26

Warum stellst Du die Frage nicht Deiner Zulassungsbehörde?
LG, Peter
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon butzehund » 15. Dezember 2023 16:37

Weil ich in Hessen wohne( Bündelungsbehörde) und der Sachbearbeiter in Darmstadt generell eine ablehnende Haltung gegenüber
Dreirädern hat. Ich möchte erst einmal Vorabinfos sammeln.
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon Stephan » 15. Dezember 2023 17:23

Problempunkte:

a) einmal Hessen,

b) einmal breiter als 1m.


Stephan
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muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

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Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon butzehund » 15. Dezember 2023 17:40

so isses, leider.
Ich werde am Montag den Mensch in Darmstadt anrufen und hören, was er so sagt.
Vorhin mit HU telefoniert, er kennt diesen Sachbearbeiter noch aus seinen Zeiten als Gespannbauer,
das kann ich hier aber nicht wiedergeben. Schaun wir mal...
Jetzt ist der Beitrag doppelt, vielleicht kann der Admin das richtig hinschieben.



Habisch. Dadurch ist er an seine Zeitmässig korrekte Stelle gerutscht. . .


Stephan
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon W-L » 15. Dezember 2023 17:42

Hallo Lutz,
wenn Du für den Betrieb des Anhängers hinter Deinem URAL-Gespann eine Zulassung anstrebst, benötigst Du eine Ausnahmegenehmigung des Verkehrsdezernates von dem für Dich zuständigen Regierungspräsidium.
Der Vorbesitzer hat zwar für sein Gespann die erforderlichen Dokumente zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erstellen lassen, ob diese dem zuständigen Sachbearbeiter jedoch genügen, entscheidet dieser nach eigenem Ermessen. Den Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung muss der Fahrzeughalter stellen. Es empfiehlt sich vor der schriftlichen Antragstellung, das Anliegen persönlich vorzutragen. Mit besonnener Überzeugungsarbeit kann man auf diese Weise durchaus erfolgreich sein.
Gruß W-L
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon f104wart » 15. Dezember 2023 18:25

butzehund hat geschrieben:Der Noch Besitzer hat der Veröffentlichung dieser Papiere zugestimmt.
Hallo Lutz,
der vielleicht schon, aber nicht der Sachverständige, dessen Namen im Gutachten zu lesen ist.
An Deiner Stelle wäre ich das sehr vorsichtig und würde zumindest die Nummer des Gutachtens und den Namen des Sachverständigen schwärzen. :wink:

Das Schreiben des RP ist ja kein grundsätzlich ablehnender Bescheid, sondern fordert ja lediglich das Gutachten an. Und das ist doch völlig in Ordnung, denn nur auf Basis des Gutachtens kann er Dir die Ausnahmegenehmigung erteilen.



...Wenn ich das richtig sehe, dann ist das Schreiben des RP ja an den Nochbesitzer in Nidda gerichtet, denn Du wohnst ja, deinem Profil nach, in Birstein. Für Dich aber ist dasselbe Regierungspräsidium zuständig wie für Martin.

Wozu also die Aufregung? Einfach abarbeiten und gut isses. :)


Und wenn der nicht will, dann suchst Du Dir jemand aus Nordhessen, für den der RP in Kassel zuständig ist oder in einem anderen Bundesland, lässt das Fahrzeug auf einen Bekannten zu und machst dann lediglich eine Halterumschreibung.

Wurde das Fahrzeug in einem anderen Bundesland zugelassen, ersparst Du Dir mit der Halterumschreibung auch die Bündelungsbehörde (wobei die mit einer Ausnahmegenehmigung des RP auch kein Hindernis darstellt).
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon Matthieu » 15. Dezember 2023 18:43

Das Schreiben ist von 2003, als nix mit jetzt Abarbeiten.
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon f104wart » 15. Dezember 2023 19:01

So genau hab ich mar das auch nicht angeschaut, aber ja, Du hast Recht. Es war der 24.02.2003 :smt023

butzehund hat geschrieben:Ich werde am Montag den Mensch in Darmstadt anrufen und hören, was er so sagt.
Vorhin mit HU telefoniert, er kennt diesen Sachbearbeiter noch aus seinen Zeiten als Gespannbauer,
das kann ich hier aber nicht wiedergeben. Schaun wir mal...
Wenn das aber schon 20 Jahre her ist, dann stellt sich die Frage, ob der überhaupt noch im Amt ist.

...Also: Kopf hoch, Brust raus und durch. 8)

Wenn alle Stricke reißen, hab ich Dir ja oben zwei Alternativen genannt. :wink:
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon butzehund » 15. Dezember 2023 19:12

Ich werde am Montag bei dem Amt in Darmstadt mal vorfühlen und ganz höflich sein :grin:
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon Matthieu » 15. Dezember 2023 19:14

Den Anhänger bekommt er problemlos zugelassen, auch in Hessen. Deswegen darf er ihn aber lange noch nicht fahren. Dazu braucht er die Ausnahmegenehmigung 70. Und die muss neu beantragt werden. Dies war 2003 schon schwierig, aber noch leichter möglich.
Heute braucht man schon nen sehr driftigen Grund. Ich sage nicht, dass es unmöglich ist - es ist aber schon ein sehr anspruchsvoller Behördengang.
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon f104wart » 15. Dezember 2023 19:16

Den Tipp mit dem Schwärzen der persönlichen Daten und der Nummer des Gutachtens würde ich an Deiner Stelle auch beherzigen.

Die meisten Prüfer oder Sachverständige mögen so was nämlich gar nicht in der Öffentlichkeit sehen. ;-)
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon butzehund » 15. Dezember 2023 20:17

ich habe zwei Bilder rausgenommen.
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon Da-Fred-aus-IN » 23. Dezember 2023 16:32

Hallo.
Habe jetzt auch eine Ausnahmegenehmigung für einen Qek mit 192,5cm gemacht. Zuerst beim Tüv beantragen, nach Erstellung des Gutachten dies an die zuständige Regierung senden und genehmigen lassen, dann mit all den Papieren zur Zulassungsstelle und eintragen lassen. Fertig , so einfach ist das. Es dreht sich alles nur um Kohle ein zu nehmen.
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon Tatra603 » 23. Dezember 2023 17:28

f104wart hat geschrieben:Den Tipp mit dem Schwärzen der persönlichen Daten und der Nummer des Gutachtens würde ich an Deiner Stelle auch beherzigen.

Die meisten Prüfer oder Sachverständige mögen so was nämlich gar nicht in der Öffentlichkeit sehen. ;-)


Das mag schon sein, aber dann dürfen sie nicht im "Öffentlichen Dienst" arbeiten oder Dokumente ausstellen, die für die Öffentlichkeit wirksam sind.

Den Rest nennt ma "Mafia" :twisted:
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon f104wart » 23. Dezember 2023 18:04

Das ist völliger Quatsch was Du da sagst.

Zum Einen arbeitet ein aaS, der beim TÜV, der DEKRA oder einer vergleichbaren Prüforganisation angestellt ist, nicht "im öffentlichen Dienst" und zum Anderen geht es hier um Gutachten zur Beantragung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO, wobei die Betonung auf "Einzel" liegt.

Es geht nicht darum, irgendwelche "Gefälligkeits"gutachten, die keiner Prüfung standhalten, zu decken, sondern darum, dass ein solcher Sachverständiger einfach nicht möchte, dass irgendjemand angelatscht kommt und sagt "...Trag mir das mal ein, das hast Du ja dem oder dem ja auch auch eingetragen." Und das hat seine guten Gründe.

Ich bin schon lange genug in der Umbauszene aktiv und weiß, wovon ich rede. Da geht es nämlich nicht nur darum, WAS gemacht und eingetragen wurde, sondern vor allem auch WIE es gemacht wurde, und damit auch die handwerkliche Qualität der Arbeit zu begutachten. Wenn zwei das gleiche tun, ist es nämlich noch lange nicht dasselbe!


Abgesehen davon werden auch Sachverhalte oft genug falsch wiedergegeben. Und auch das kann für einen aaS unschöne Folgen haben, mit denen wir uns am Ende alle nur selber schaden.

Kein Sachverständiger ist verpflichtet, sich einer Sache anzunehmen. Mir geht es aber darum, uns die Gunst derer, die sich unseren Problemen nach wie vor gerne und lösungsorientiert annehmen, zu erhalten. Und deshalb sollten solche Dinge nicht öffentlich gezeigt oder diskutiert werden, sondern Namen von Prüfern oder Sachverständigen ausschließlich per PN weiter gegeben werden.

Und dazu stehe ich!
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon Stephan » 23. Dezember 2023 20:50

Tatra603 hat geschrieben:
f104wart hat geschrieben:Den Tipp mit dem Schwärzen der persönlichen Daten und der Nummer des Gutachtens würde ich an Deiner Stelle auch beherzigen.

Die meisten Prüfer oder Sachverständige mögen so was nämlich gar nicht in der Öffentlichkeit sehen. ;-)


Das mag schon sein, aber dann dürfen sie nicht im "Öffentlichen Dienst" arbeiten oder Dokumente ausstellen, die für die Öffentlichkeit wirksam sind.

Den Rest nennt ma "Mafia" :twisted:


Da liegst du in jedem Punkt falsch. Zum einen kein "Öffentlicher Dienst". Zum zweiten sind deren Dokumente nicht öffentlich, was immer du auch darunter verstehst. Im "Kfz-Schein" meines ADV-Gespanns steht zum Beispiel, nicht alles drin, was im Gutachten des aaS steht. Muß auch nicht. . .


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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon gespannreini » 25. Dezember 2023 20:58

Hey Lutz
Vielleicht hilft es dich an die Bündelungsbehörde in Fulda zu wenden.
Da sind die Sachbearbeiter Kompetenter und haben wohl auch mehr Erfahrung (nicht nur Paragraphen besserwisser)wie in Darmstadt wenn man den Aussagen glauben kann von Leuten die des Öfteren damit zu tun haben
LG Reini
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon butzehund » 26. Dezember 2023 06:12

Hallo Reini,
ja, das ist mir bekannt. In der Woche vor Weihnachten habe ich beim RP in Darmstadt angerufen,
da wurde erstmal Ablehnung signalisiert. Problem ist, der im Eingangspost beschriebene Anhänger ist ja noch nicht
in meinem Besitz und ich werde auch kein Geld ausgeben solange ich keinen positiven Bescheid bekomme.
Die TÜV Prüfer, wo ich sonst alle Fahrzeuge prüfen lasse, diese wollen sich nicht damit beschäftigen.
Ansonsten sind mir in Hessen keine Prüfer/ Sachverständige bekannt für solche Aktionen.
Ich hatte 2014-2016 einen tollen Sachverständigen beim TÜV Würzburg für div. Umbauten an meinem Wasp Gespann,
dieser Mensch ist jetzt in Rente.
Ich weiß auch nicht, ob ein Sachverständiger außerhalb von Hessen dies machen darf.
Grüße und frohe Weihnachten,
Lutz
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon butzehund » 26. Dezember 2023 06:55

Gerade eben entdeckt :
https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/ ... 5-276-1970
Muss dieser Hänger , obwohl unter 1m Breite extra eingetragen werden ? Vorbesitzer hat ja von zulassungsfrei auf
Zulassung umgestellt, siehe den Fzg. Schein. Was meint Ihr ?
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon Matthieu » 26. Dezember 2023 07:30

Was meinst du mit "eintragen"?
In die Papiere von deinem Gespann wird nie etwas vom Anhänger eingetragen.
Dieser Anhänger braucht jetzt ne Versicherung, Steuer und du musst alle zwei Jahre zum TÜV. Dafür kannst du ihn aber an unterschiedlichen Fahrzeugen fahren.
Mit nem Folgekennzeichen von deinem Gespann entfällt das alles, dafür kannst du ihn aber nirgends anders anhängen.
Bei "zulassungsfrei" muss der trotzdem von der Zulassungsstelle "angemeldet" werden. Du bekommst dann so ne dunkelgrüne Betriebserlaubnis, da stehen alle Daten vom Anhänger und das Kennzeichen von deinem Gespann. Somit ist er regulär zugelassen.
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon butzehund » 26. Dezember 2023 07:43

Hallo Matthieu,
Danke, jetzt ist das klarer. Dann werde ich den Verkäufer mal kontaktieren.
Mal schauen, was der letzte Preis wäre...
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon dieter » 26. Dezember 2023 09:00

Hinter einem Motorrad, Gespann darf der Anhänger nur einen Meter breit sein. Willst du einen breiteren Anhänger hinter dem Gespann fahren, brauchst du eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Die wird mit Sicherheit in deine Motorradpapiere für den speziellen Anhänger eingetragen. Alles andere ist ein großer Grau-, bezw. Schwarzbereich. Einige machen das einfach so. Aber das muss jeder selber wissen. Viele fahren damit auch schneller als 60 Km/h. Über das Thema Anhänger und Motorrad/Gespann wissen halt nicht allzu viele Bescheid. Gab schon öfter mal Eingaben um diese Probleme zu ändern. Sind bisher allerdings alle gescheitert.

https://home.degnet.de/tommy/motorrad-haenger/
https://de.wikipedia.org/wiki/Motorradanh%C3%A4nger
Beispiele: https://www.gespannfreunde.de/HTM/Baumarktanhaenger.htm


Gruß
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon frankie303 » 26. Dezember 2023 09:36

Matthieu hat geschrieben:...
Mit nem Folgekennzeichen von deinem Gespann entfällt das alles, dafür kannst du ihn aber nirgends anders anhängen.
Bei "zulassungsfrei" muss der trotzdem von der Zulassungsstelle "angemeldet" werden.
...

Ist es nicht so, dass ein zulassungsfreier Anhänger an jedes geeignete Fahrzeug angehängt werden kann?
Selbstverständlich nur mit dem jeweils passenden Folgekennzeichen.

Gruss Frankie
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon dieter » 26. Dezember 2023 09:52

Ja ist so. Der Anhänger benötigt nur eine entsprechende Abnahme und das passende Kennzeichen vom Motorrad/Gespann.

Lies dir einfach mal die von mir eingestellten Links durch. Da steht eigentlich als drin.


Gruß
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon Matthieu » 26. Dezember 2023 11:59

Ja, ihr habt Recht. Das Kennzeichen steht nicht in der Betriebserlaubnis. Es muss somit nur das Kennzeichen gewechselt werden.
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon f104wart » 26. Dezember 2023 12:05

gespannreini hat geschrieben:Vielleicht hilft es dich an die Bündelungsbehörde in Fulda zu wenden.
Nein, das hilft ihm nicht. Er muss sich an die Bündelungsbehörde wenden, die für seinen Zulassungsbezirk zuständig ist. Und wenn das Marburg ist, dann ist es Marburg und nicht Fulda.
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon Brungs » 26. Dezember 2023 12:36

Der Anhänger ist nicht als Motorradanhänger, sondern ganz normaler Anhänger abgenommen und zugelassen worden, um ihn auch hinter einem Trike/PKW mitführen zu können. Steht ja so auch in der Anzeige. Damit ist er auch ganz normal zulassungspflichtig geworden. Wenn er alle Parameter erfüllt, kann er natürlich trotzdem am Krad angehängt werden.
Nur als "reiner" Motorradanhänger wäre er zulassungsfrei, dann aber eben auch nur da verwendbar.
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon Matthieu » 26. Dezember 2023 13:03

dieter hat geschrieben:Der Anhänger benötigt nur eine entsprechende Abnahme und das passende Kennzeichen vom Motorrad/Gespann.

Die Betriebserlaubnis bekommst du aber von der Zulassungsstelle, nicht von der Prüforganisation. Somit musst du auf die Behörde, das meinte ich mit "wird zugelassen".
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon dieter » 26. Dezember 2023 13:42

Und der Anhänger darf nicht breiter als 1 m sein.

Und Achtung, du solltest auch die Höhe der Zugachse und die Höhe deiner Anhängerkupplung beachten. Auch das kann schon zu Problemen führen. Meine Anhängerkupplung am Motorrad sitzt schon um einiges tiefer als an meinem Auto.


Gruß
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon Brungs » 26. Dezember 2023 13:55

dieter hat geschrieben:Und der Anhänger darf nicht breiter als 1 m sein...

99cm steht in den Papieren
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon butzehund » 26. Dezember 2023 14:28

Meine zuständige Bündelungsbehörde ist Fulda.
Höhe AHK von dem angebotenem Hänger wird vom Verkäufer in Mönchengladbach gemessen, habe vorhin mit
ihm telefoniert.
Höhe Kugelkopf am Ural Gespann ist noch nicht bekannt, da die Ural AHK noch nicht eingebaut ist ( Bandscheiben OP vor drei
Wochen), vielleicht weiß das jemand ?
Gruß,
Lutz
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon Da-Fred-aus-IN » 26. Dezember 2023 17:07

Habe jetzt alle Fred`s gelesen, ein Tei ist in Ordnung, ein Teil wieder nicht. Wenn der Hänger breiter als ein Meter ist wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Die Prozessdur läuft folgender Masen ab.
1. Ein Gutachten wird von einem Tüv Ingeneur erstellt, dieses Gutachten muß zur zuständigen Regierung gesendet werden und dort auch genehmigt werden. Ist es dort genehmigt worden.
2. Jetzt gehts es zur Zulassungsstelle, die dann auch evt. noch eine Bestättigung ihrer Versicherung wollen, dass dieses Risiko auch mit versichert ist ( die Versicherung des Hängers genügt Ihnen oft nicht, auch muß die
Versicherung bestätigen dass der Seitenwagen in Ihrer Versicherung enthalten ist ).
3. Danach wird der Hänger in den KFZ-Schein eingetragen. Habe dies jetzt schon 2 mal mit gemacht. Nur dieser Hänger mit der Ausnahmegenehmigung darf dann an das Motorrad angehängt werden, bei mir war es ein
Paradiso und jetzt ein Qek jun. Seit neuesten wollen sie keine Gespanne die nicht serienmässig vom Werk aus geliefert werden, zulassen und eine Hängerkupplung genehmigen, nur eine Rangierhilfe.
Gespanne sind für den TÜV eine Grauzone und so werden wir beschränkt. Also beeilen bevor es amtlich wird. Beim Zeus Gespann tun sich die vom TÜV noch leicht, da der Rahmen einteilig ist.
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon butzehund » 29. Dezember 2023 16:41

So, der Hänger ist es geworden, der Schauglasgucker holt das Teil im neuen Jahr liebenswerterweise
erstmal für mich ab, da ich 300km entfernt wohne.
Der Preis wurde natürlich nach unten korrigiert :grin:
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Gruß,
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon f104wart » 29. Dezember 2023 18:42

Lutz, hast Du denn inzwischen einen Prüfer gefunden, der Dir das Gutachten für die Bündelungsbehörde machen würde?

Wenn nicht, dann schick mir mal ne PN. :wink:



butzehund hat geschrieben:Höhe Kugelkopf am Ural Gespann ist noch nicht bekannt, da die Ural AHK noch nicht eingebaut ist, vielleicht weiß das jemand ?
Frag doch mal den Uli. ;-)
Zuletzt geändert von f104wart am 29. Dezember 2023 18:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon f104wart » 29. Dezember 2023 18:48

Da-Fred-aus-IN hat geschrieben:...Seit neuesten wollen sie keine Gespanne die nicht serienmässig vom Werk aus geliefert werden, zulassen und eine Hängerkupplung genehmigen, nur eine Rangierhilfe.
Wer sind "sie"?

Zulassung ist Ländersache, da gibt es keine (bundes)einheitliche Regelung. Ausser es steht in der StVZO.
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon butzehund » 29. Dezember 2023 21:10

f104wart : Brauche keinen Sachverständigen mehr, da der gekaufte Hänger unter 1m breit ist, über eine
Zulassung, sprich Fahrzeugschein, verfügt und sowohl von Pkw und Motorrad gezogen werden darf.
Weiterhin habe ich gestern die AHK an das Ural Gespann provisorisch montiert und weiß daher die Höhe
vom Kugelkopf.
Also hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst.
Danke an alle für die Unterstützung.
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon f104wart » 30. Dezember 2023 10:42

butzehund hat geschrieben:Also hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst.

Ist doch auch was wert. Ich hoffe, Du besuchst mich mal in meiner Werkstatt in 35329 und führst mir das Teil mal vor. :)
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon butzehund » 30. Dezember 2023 14:05

Hallo Ralf,
Das mache ich gerne, ist ja fast um die Ecke aber erst muss ich wieder nach Bandscheiben OP fit werden.
Gruß,
Lutz
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Re: Anhänger Zulassung hinter Dreirad möglich ?

Beitragvon dirkME » 2. Januar 2024 08:57

dieter hat geschrieben:Und der Anhänger darf nicht breiter als 1 m sein.

Und Achtung, du solltest auch die Höhe der Zugachse und die Höhe deiner Anhängerkupplung beachten. Auch das kann schon zu Problemen führen. Meine Anhängerkupplung am Motorrad sitzt schon um einiges tiefer als an meinem Auto.


Gruß
Dieter



Und das macht Sinn.

Je tiefer die Kugel, desto weniger Entlastung des Hinterrades beim Bremsen. Meine AHKs, sowohl an den Solos, als auch am Gespann sind so gebaut, das ich mit wenigen Handgriffen die Höhe der Kugel verändern kann.

Stellung 1: Vorstellung zur HU; vorschriftsmässige Kugelhöhe; liegt aber über Hinterachsmitte/Achse.
Stellung 2: Zum ziehen. Kugelhöhe ca 5 cm unter Radachse.

Es ist echt plöd, wenn Dir beim Bremsen, vor einer Kurve, das Hinterrad extrem leicht wird, bzw. tatsächlich den Bodenkontakt verliert. Da gerade am Gespann die Gesamtgeometrie unsymmetrisch, ist das kaum noch steuerbar, und Bremse lösen ist manchmal auch "suboptimal" ...
Und bei der Solo ist ein kontaktloses Hinterrad noch unangenehmer, da liegst Du blitzschnell.


Die rechte Zugstrebe an meinen Solo-Ls ist unter dem Getriebe, in den Bohrungen für die Ständereinheit verschraubt, tiefer kann man an einem Motorrad keine Kraft einleiten, das ist schon sehr gut. Die linke Zugestrebe ist geschraubt (Radwechsel), und zieht mit der hinteren linken Verschraubung Rahmen/Getriebe. War vorher auch unter dem Getriebe, aber dann klappt der Hauptständer nicht mehr hoch. Irgendein Schaiss ist immer.
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