Wiederbeschaffungswert

Für nicht-technische Gespannthemen, Fahrtechnik, Literatur, Gesetze, ...

Wiederbeschaffungswert

Beitragvon Blaue Elise » 28. August 2017 09:27

Servus mitnander,
wieder mal das leidige Thema Versicherung.
Ich wollte unser Gespann, wie bisher schon als Solo, weiterhin beim HDI (über eine große Fa., die Sonderkond. f. Mitarb. bekommt) versichern mit verändertem Beitrag versteht sich.
Allerdings auf der Basis "Wiederbeschaffungswert". Ein Wertgutachten habe ich eingereicht. Nun kommt zurück, dass man im KFZ-Bereich immer nur den Zeitwert versichert.
Ich erzähl Euch ja nix Neues, dass Zeit- und Wiederbeschaffungswert meist meilenweit auseinander liegen.
Das Gespann als solches versichern sie schon, auch wenn es etliche Schreiben und Telefonate gebraucht hatte :smt013
Ich möchte Euch deshalb um Hilfe bitten und hätte dazu folgende Fragen:

Ist jemand bei o.a. Versicherung und hat sein Fahrzeug zu besagtem Wiederbeschaffungswert versichert?
Oder:
Hat jemand sein Fahrzeug zum Wiederbeschaffungswert versichert und wenn ja, bei welcher Versicherung?

Ich bin in SF10 und meine Unfallbilanz ist seit meiner Sturm- und Drangzeit Ende der Siebziger :oops: blütenweiß.
Per Suchfunktion hab ich mich schon quergelesen, aber da wird einem ja schwindelig :roll:
Wäre schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, damit ich im Bedarfsfall nicht nur den Kilopreis bekomme.
Vielen Dank und liebe Grüße
vom :smt039 Lieserl
Ich möchte im Alter nicht jung aussehen sondern glücklich!
Benutzeravatar
Blaue Elise
 
Beiträge: 1090
Registriert: 24. November 2016 15:39
Wohnort: Oberpfalz

Re: Wiederbeschaffungswert

Beitragvon Sejerlänner Jong » 28. August 2017 11:17

Hallo Lieserl

Ich habe alle Motorräder bei "die Bayerische" versichert. Die letzte "Neuzulassung" war das XS Gespann. Baujahr 80. Haftpflicht und Teilkasko, versicherter Wert 12.000. kostet bei SF 2 : 75,60€

Das ganze läuft über den Versicherungsmakler Heupel & Hacke in Siegen.

Karsten
Sejerlänner Jong
vormals Karsten 64
 
Beiträge: 1149
Registriert: 14. Januar 2014 09:07

Re: Wiederbeschaffungswert

Beitragvon Hardy » 28. August 2017 11:21

Hallo,

ich habe mein 96er Suzi/EZS Gespann seit 07/2014 bei der HDI-Versicherung mit Haftpflicht und Vollkasko versichert.

SF 20, Vollkasko 500,- SB und Teilkakso ohne SB, Haftpflicht = 7 EUR und Kasko = 23 EUR monatlich.
Die Vollkasko werde ich zum 01.01.2018 nun rausnehmen und nur noch die Teilkasko o. SB belassen.

Der Gesamtwert wurde seinerzeit mit 10.000 EUR angegeben und so auch angenommen und versichert. Dieser Wert gilt als Grundlage für die
Beitragsberechnung. Üblicherweise der Marktwert.

Die Kasko versichert immer nur den Zeitwert, mit wenigen Ausnahmen je nach Gesellschaft, in den ersten 1-2 Jahren in der Vollkasko zum Neuwert.

Der Zeitwert bzw. die Schadenshöhe wird im Schadenfall von Gutachtern der Vers. oder unabhängigen / eigenen Gutachtern ermittelt. Hierbei spielt
der Zustand, die Ausstattung usw. des Fahrzeugs eine Rolle. Auch der Marktwert oder Wiederbeschaffungspreis.

Ja, bei Sonderfahrzeugen Voll- oder Teilkasko zu versichern ist oft ein Akt, aber mit etwas Suchen, Geduld und Zusprechen klappt das meistens ... :grin:
(Ich bin selbst als freier Vers.-Fachmann tätig, u.a. auch für die HDI Versicherung)

Grüße aus Witten - Hardy

Zur weiteren Info:

Wie bestimmt man den Wert des Wagens – zum Beispiel nach einigen Jahren der Nutzung inklusive Unfall und Reparatur?
Apropos Unfall: Auch unmittelbar danach ist die Wertermittlung des Autos zur Bestimmung des Schadensersatzes unverzichtbar.

In diesen Fällen ist der sogenannte Zeitwert entscheidend.

Spricht die Rechtsprechung vom Zeitwert eines Autos, meint sie damit meist den Wiederbeschaffungswert.

Der übergeordnete Begriff „Zeitwert“ schließt jedoch auch den Verkaufs- bzw. Marktwert mit ein.
Deshalb ist es wichtig zu wissen, worin jeweils die Unterschiede liegen.

Zeitwert: Worum es sich dabei handelt

Generell beschreibt der Zeitwert im Versicherungswesen den Neuwert der Sache abzüglich eines Geldbetrages für Abnutzung, Gebrauch und Alter.
Dabei werden auch noch zusätzliche Kosten wie beispielsweise solche für eine Sonderausstattung des Autos berücksichtigt.
Seit 1984 gilt daher die Definition des Bundesgerichtshofs in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).

Demnach ist der Zeitwert der Preis, den man bei einem seriösen Händler aufbringen muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.

Der Wiederbeschaffungswert des Wagens:

Ist das eigene Auto beschädigt worden, kommt es auf den sogenannten Wiederbeschaffungswert an, um den Schadensersatz zu bestimmen.
Laut Rechtsprechung ist der Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten gebrauchten Kraftfahrzeugs prinzipiell der Preis eines vergleichbaren
Ersatzfahrzeugs. Voraussetzung sind dabei ein seriöser Automobilhändler sowie eine gründliche technische Überprüfung.

Es werden also wertbeeinflussende Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel das Alter des Fahrzeugs, der Kilometerstand oder auch die Anzahl
der Vorbesitzer. Der Wiederbeschaffungswert ist insoweit relevant, als dass er mit der Schadenshöhe verglichen wird. Übersteigen die etwaigen
Reparaturkosten nämlich den Wiederbeschaffungswert, liegt ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ vor.

In diesem Fall lohnt sich keine Reparatur. Stattdessen hat der Geschädigte dann einen Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswerts abzüglich
des gegebenenfalls verbleibenden Restwerts.

Der Restwert, auch „Wrackwert“ genannt, bemisst sich dabei nach der verbleibenden Brauchbarkeit des Fahrzeugs, oder aber dem Wert der
rauchbaren Reste.

Die Ermittlung des Verkaufs- bzw. Marktwertes

Der allgemeine Marktwert orientiert sich am sogenannten gemeinen Wert. Dieser ist von dem Preis abhängig, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
durch den Verkauf des Wagens erzielt würde.
Allerdings lässt diese Definition offen, ob es sich beim Verkäufer um einen Händler oder einen Privatverkäufer handelt. Dieser Grundsatz wird jedoch
häufig bei Privatverkäufen angewandt.

Der Wert liegt dabei in der Regel zwischen Wiederbeschaffungswert und Händlereinkaufspreis.

Fazit: Wert ist nicht gleich Wert

Insgesamt kommt es also darauf an, in welcher Situation man den Wert des Wagens bestimmen muss – je nachdem wird der Zeitwert des Autos
anders definiert.

Der Marktwert ist dabei regelmäßig höher als der Wiederbeschaffungswert. Um sich beim Autoverkauf einen Überblick zu verschaffen, kann man sich
an Listen mit durchschnittlich ermittelten Preisangaben von Gebrauchtwagen orientieren.
Diese, wie zum Beispiel die Schwacke-Liste, findet man im Internet.
Liegt dagegen ein Schaden vor, sollte man lieber einen Gutachter beauftragen, um den Wiederbeschaffungswert des Wagens zu ermitteln.

Quelle: gevestor.de

oder z.B.: http://svb-trottenberg.de/wordpress/fahrzeugbewertung/
Geist ist geil
Benutzeravatar
Hardy
 
Beiträge: 460
Registriert: 18. Juni 2014 08:31
Wohnort: Witten

Re: Wiederbeschaffungswert

Beitragvon Blaue Elise » 28. August 2017 15:10

Wenn ich das nun richtig verstehe, dann muss/sollte ich es lassen, wie es ist. Wenns dumm läuft ist sowohl das Eine, als auch das Andere ungünstig.
Ihr wisst ja, um was für einen Panzer es sich handelt. Da kann ich den Wert nicht mit Euren vergleichen, das ist ein Mehrfaches davon.
Derzeit zahle ich für Haftpflicht SF 10 - 25% - Reg.Klasse 4 - 68,43 €
Die TK mit 150 € SB wurde mir vor dem Umbau mit dann 164,70 € angegeben. Solo waren es nur 71,88 €.
Das Ganze bei Saisonkennzeichen 4/10
Ich bin ja auch nicht unzufrieden was die Prämien betrifft. Aber im hoffentlich nie eintretenden Schadensfall will ich auch nicht dumm in die Röhre gucken.
Wir sind sooo glücklich mit dem Teil und bereuen nichts :smt041 Höchstens die Zeit, die wir überlegt und gewartet haben.
Dann sag ich mal Dankeschön
und schick liebe Grüße
:smt039 Lieserl
Ich möchte im Alter nicht jung aussehen sondern glücklich!
Benutzeravatar
Blaue Elise
 
Beiträge: 1090
Registriert: 24. November 2016 15:39
Wohnort: Oberpfalz

Re: Wiederbeschaffungswert

Beitragvon Peter Pan CR » 28. August 2017 16:17

Oktober hebn wir bald. Kribbelt das denn nicht noch etwas für die schönsten Gespannmonate hinzuzulegen?
Nach dem Sommer doch garnicht so schlecht.
La actitud hace la diferencia.
Die Grundeinstellung macht den Unterschied.

Avatar: 2 bemalte Reiskörner mit:
"Lo más importante no se puede ver"
Das Wichtigste kann man nicht sehen.
Benutzeravatar
Peter Pan CR
 
Beiträge: 1872
Registriert: 20. März 2016 14:40
Wohnort: San Isidro de Heredia, Costa Rica, Ural mit Langeweile "por falta de uso"

Re: Wiederbeschaffungswert

Beitragvon Blaue Elise » 28. August 2017 16:59

Peter Pan CR hat geschrieben:Oktober hebn wir bald. Kribbelt das denn nicht noch etwas für die schönsten Gespannmonate hinzuzulegen?
Nach dem Sommer doch garnicht so schlecht.

Doch Sven, doch.
Aber das Teil ist mir wirklich zu schade um es auf gepökelten Straßen zu fahren. Haben wir gemacht, als wir die 15-er neu hatten. Die haben wir abgeholt, da lag in den Senken noch Schnee. Und weil wir es nicht erwarten konnten, sind wir auch fleissig damit gefahren. Aber das Zeuch kriegst Du nie wieder weg. Selbst wenn es nur der Salznebel vom Tauwasser ist, das über die Straße läuft. :smt009
Bei unseren späteren Winterfahrzeugen haben wir die Felgen und andere Teile mit reichlich Kettenfett eingesprüht. Sah zwar aus wie S.., hielt dem Salz aber ganz gut stand und ließ sich auch einigermaßen gut entfernen, wenn man mal von den Speichen absieht :?
Jetzt ein Winterfahrzeug mit Boot, wo mein Kapitän gut einsteigen könnte, das ist finanziell einfach nicht drin. Das steckt alles in Elise. So schön der Gedanke auch ist :cry:
Aber die Zuckungen, vor allem im rechten Handgelenk bei schönem (Winter-)Wetter, die sind auch nach der langjährigen Pause immer noch vorhanden. :roll:
Wenn infiziert, dann schon gscheit :D !
Lieben Gruß
:smt039 Lieserl
Ich möchte im Alter nicht jung aussehen sondern glücklich!
Benutzeravatar
Blaue Elise
 
Beiträge: 1090
Registriert: 24. November 2016 15:39
Wohnort: Oberpfalz

Re: Wiederbeschaffungswert

Beitragvon Thomas Heyl » 28. August 2017 17:36

Hallo!

"rauchbare Werte" ist gut :grin: .

Ich würde für unsere Mopete wahrscheinlich nicht 'mal einen Gutachter finden, der mir auch nur 2.000,- Steine Wiederbeschaffungswert bescheinigt. Dabei sind da Brocken und Eintragungen dabei, die erheblich darüber liegen - nur, wer kann sowas richtig beurteilen ...?

Allerdings, fragen kostet ja meist erstmal nichts - ich habe hier einen Gutachter um die Ecke, dem kann ich den Fall ja 'mal schildern.

Cheers, Langer
Benutzeravatar
Thomas Heyl
verstorben
 
Beiträge: 830
Registriert: 31. August 2015 10:45
Wohnort: Frankfurt am Main

Re: Wiederbeschaffungswert

Beitragvon Feinmotoriker » 28. August 2017 17:52

Lieserl, der Hardy hat ja schon soweit alles geschrieben. Du hast ein Gutachten. Das ist gut und danach wird sich meist gerichtet. Höchstgrenze ist bei Motorrädern oft 15.000 Euro. Ob mit oder ohne Beiwagen. Kommt aber auf den Versicherer an.
Ob sich das für dich lohnt, weiß ich nicht. Da ein Gespann oder ein Motorrad mit Beiwagen fast nie ein Serienfahrzeug ist, wird oft überschlägig der Zeitwert des Solomotorrades angenommen und die Hälfte der Umbaukosten. Damit man überhaupt eine Aussage treffen kann. Den Betrag kannst Du selbst ausrechnen.

Mein Gespann hatte vor 6 Jahren laut dem Gutachten einen Wert von knapp über 20 k€. Versichrungswert war damals 16,8 k€. Heute ist er auf 15 k€ gedeckelt.
Passiert dem guten Stück heute etwas, sollte ich zwischen 11,5 und 13 k€ bekommen. Und wenn es nur 9 sind, bekomme ich dafür zumindest irgendwas Ähnliches, an dem ich eventuell noch ein paar Sachen richten muß. Aber ich kukke nicht komplett in die Röhre. Hoffe ich. Regulierung ist ja nicht wirklich vorgesehen, hat man manchmal den EIndruck.
Feinmotoriker
 
Beiträge: 1390
Registriert: 27. November 2008 19:58

Re: Wiederbeschaffungswert

Beitragvon Peter Pan CR » 29. August 2017 17:48

Was bei Euch die Kalisalzlauge ist, sind bei uns Vulkanasche, Regen und "Küstennebel". Alles was an Metall dichter als 5km an der Küste von Karibik oder Pazifik stationiert ist, rostet in Windeseile = beach rust.
Sven
La actitud hace la diferencia.
Die Grundeinstellung macht den Unterschied.

Avatar: 2 bemalte Reiskörner mit:
"Lo más importante no se puede ver"
Das Wichtigste kann man nicht sehen.
Benutzeravatar
Peter Pan CR
 
Beiträge: 1872
Registriert: 20. März 2016 14:40
Wohnort: San Isidro de Heredia, Costa Rica, Ural mit Langeweile "por falta de uso"

Re: Wiederbeschaffungswert

Beitragvon side-bike-rudi » 29. August 2017 18:44

Ich glaube die Württembergische Versicherung versichert zum Wiederbeschaffungswert. Kannst bei Mobec nach den Kontaktdaten fragen, die arbeiten irgendwie eng zusammen und haben deswegen so einen Tarif aufgenommen.
Gruß
Rudi
Benutzeravatar
side-bike-rudi
vormals mz-rotax-rudi
 
Beiträge: 1312
Registriert: 29. Juli 2010 16:47
Wohnort: bei Dresden

Re: Wiederbeschaffungswert

Beitragvon Crazy Cow » 29. August 2017 22:46

Die Versicherer versichern gerne Sonderfahrzeuge zur Wertangabe des Besitzers. Denn sie zahlen im Schadensfall ja nicht diesen Wert, sondern den des von ihrem oder einem unabhängigen Gutachter festgestellten oder den in ihren Statuten geregelten Wert. Das trifft allerdings nur auf Schäden zu, nicht auf Diebstahl. Die Versicherer kennen das Risiko für den Diebstahlsverlust von gebrauchten Gespannen, daher ist es ihnen Wurst, wie hoch du den Wert angibst, du zahlst ja dann auch mehr.

Zürcher und R+V zum Beispiel fragen dich nach dem Wert des Fahrzeuges.

Um nicht zu viel zahlen zu müssen, halte dich selbst an die Faustformel. Zeitwert der Zugmaschine plus die Hälfte der Neu-Umbaukosten inkl. aller Teile.

Beispiel (mein Gespann und Davids im Avatar des letzten Beitrages):
Zeitwert Zugmaschine 2.500,00 EU
Umbausatz SW inkl. Montage 29.000,00 DM :2 (für Wert) :2 für (DM/Euro) = 7.250,00 EU

Zusammen 9.750,00 EU

Natürlich hat man immer ein paar Hunderter mehr rein gesteckt. Aber es steht dir bei manchen Versicherern wie gesagt frei.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Wiederbeschaffungswert

Beitragvon Mit&Ohne » 30. August 2017 08:31

side-bike-rudi hat geschrieben:Ich glaube die Württembergische Versicherung versichert zum Wiederbeschaffungswert. Kannst bei Mobec nach den Kontaktdaten fragen, die arbeiten irgendwie eng zusammen und haben deswegen so einen Tarif aufgenommen.


Württ. Versicherung
Manfred Neumann
Heidenheimer Str. 58
73079 Süßen

Tel. 07162-45077
Fax. 07162-45086

War zusammen mit Mobec dieses Jahr Aussteller auf der Messe Motorrad-Stuttgart.

Ich habe für mein Vmax-Gespann eine Versicherung mit Wiederaufbau-Leistung in der Teilkasko. Die GSX1100G ist mit einem Gebrauchtwert von 15.500€ incl. SW versichert, allerdings ohne die Wiederaufbau-Klausel, das ist preiswerter (in letzterem Fall gab es ein Wertgutachten).

Die blaue Wing ist ja quasi ein Neufahrzeug, wenn ich das richtig verstanden habe. Die sollte man schon vernünftig versichern.

Gruß, Jochen
[i] Fuhrpark: BMW R1200GS mit Stern Rox // und "ohne"; Aprilia Tuareg 660
Benutzeravatar
Mit&Ohne
 
Beiträge: 226
Registriert: 20. Januar 2017 09:00
Wohnort: Beuren bei Nürtingen

Re: Wiederbeschaffungswert

Beitragvon Blaue Elise » 30. August 2017 10:35

Ja da ist doch noch so Einiges zusammen gekommen. Danke dafür.
Muss mir das alles nochmal in Ruhe zu Gemüte führen, bin aber grad zwecks Zeitmangel nur am Tablet.
Da ist aussagekräftige Antwort mühsam, wollte das aber nicht einfach kommentarlos stehen lassen.
Ich melde mich, sobald ich Luft habe.
Lieben Gruß
:smt039 Lieserl
Ich möchte im Alter nicht jung aussehen sondern glücklich!
Benutzeravatar
Blaue Elise
 
Beiträge: 1090
Registriert: 24. November 2016 15:39
Wohnort: Oberpfalz


Zurück zu Gespann allgemein

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste