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Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 27. Dezember 2016 09:04
von BigNoce
Hallo zusammen.


http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/771-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Siehe: Seite1, Artikel 1, Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
und die Begründung ab Seite 17.

Sind Gespanne einspurige Kraftfahrzeuge?

Viele Grüße
BigNoce

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 27. Dezember 2016 09:24
von Reeder
Moin,

ob ein Gespann noch ein einspuriges Fahrzeug darstellt, darüber kann man streiten.

Ich bin da aber über zumindest zwei Formulierungen gestolpert:

1) von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen oder ähnliche Krafträder, sofern diese nicht mit Reifen der Klasse C1 (Pkw-Reifen) ausgerüstet sind.

Bedeutet für mich- haste Autoreifen drauf, musste auch Winterreifen haben!?

2) Darüber hinaus muss er während der Fahrt einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einhalten und darf nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

Also sind dann max 50Km/h erlaubt!?

Und das ist mal wieder sehr ausbaufähig:

Demnach muss der Fahrer eines Fahrzeuges ohne Winterreifen bei diesen Wetterbedingungen über seine allgemeinen Verpflichtungen
hinaus vor Antritt jeder Fahrt prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist.


Dann dürfte ja keiner mehr fahren, denn wo man mit dem Motorrad /Gespann hinkommt, kommt man auch mit dem PKW oder LKW hin - meistens. :roll:

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 27. Dezember 2016 10:49
von Stützradler
So etwas passiert also auch in den besten Häusern (siehe Link oben auf der 5. Seite):

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrte Frau Präsidentin,


Und ich dachte schon, dass ich der einzige bin, dem solche Fehler unterlaufen. :|

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 27. Dezember 2016 10:53
von Stephan
Es hat sich doch niGS geändert. Wenn du wg. der Reifen nicht weiterkommst und störst bemerkbar den restlichen Verkehr, haste 'n Problem. Und wenn Blau/Weiß das bemerkt, wird's teuer.

Das war vorher so, das bleibt so.


Stephan

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 27. Dezember 2016 10:58
von Rolli58
Hallo Zusammen,

viel zu viel Aufregung. Sollte man sich nicht schon aus Selbstschutz um eine witterungsangepasste Bereifung bemühen? Ich fahre auf meinem Wintergespann den K60 M+S. Als bekennendes Weichei fahre ich bei Eis- und Schneeglätte allerdings eh nicht. Das ist doch ein Hobby, da muss man sich doch nicht unnötig in Gefahr bringen, die m.E. aus den schnellfahrenden PKWs resultiert, die weder auf die Witterung noch auf andere Verkehrsteilnehme Rücksicht nehmen.

Mein nächstes Wintergespann bekommt ganz sicher drei PKW Reifen, die ich dann als echte Winterreifen nehmen kann.

Bei uns sind übrigens 4 mm Mindestprofiltiefe für Winterreifen vorgeschrieben. Ob das auch für Motorradreifen mit M+S Kennzeichung gilt, wieß ich aber nicht.

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 27. Dezember 2016 12:22
von Thomas Heyl
Hehehe, uraltes Thema!

Zumindest unsere kleine Mopete mit nicht wahlweisem Seitenwagen gilt in Deutschland nach wie vor als Kraftrad (also einspurig).

Aber! Es hängt sehr stark davon ab, wer das betrachtet und wie. Denn einspurig oder nicht, oft gelten Sonderregeln für Dreiräder. So bekommen Krafträder auch mit Pflicht-Beiwagen in Frankfurt keinen Anwohnerparkschein (so wie LKW, wo mir das noch einleuchtet). Das wäre richtig doof, wenn ich nicht bei uns in der "Einfahrt" des ohnehin nicht zu öffnenden Hoftors parken könnte. Dito brauchen wir uns nicht um Feinstaub und sowas zu kümmern (Veteran hin oder her) - Dreiräder dürfen hier (fast) alles :grin: .

Cheers, Langer

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 27. Dezember 2016 15:19
von Stephan
Bem Überholverbot zählen die Gespanne aber als 2spurig. Oder?


Stephan

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 27. Dezember 2016 15:42
von Thomas Heyl
Hi!
Stephan hat geschrieben:Beim Überholverbot zählen die Gespanne aber als 2spurig. Oder?

Diese Frage stellt sich uns eher nicht. Uns überholen Fahrräder, Mofas und Motorräder, Autos und Trucks sowieso, und unsere bisherigen Überholvorgänge kann ich an zehn Fingern abzählen :grin: . Wenn ich mich richtig erinnere, war da erst einmal ein Auto dabei mit einem scheintoten Fahrer :-D .

Entschleunigte Grüße, Langer

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 27. Dezember 2016 16:55
von Stützradler
Hi ,

das Überholverbot bezieht sich nicht auf die Fahrzeugart, sondern explizit auf mehrspurige Fahrzeuge. Und da unsere Gespanne die drei Räder nicht exakt hintereinander haben, sind sie mehrspurig.

Siehe dort: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_ ... age_2.html, da werden Gespanne sogar ausdrücklich erwähnt.

Dort, wo sich Bestimmungen auf die Fahrzeugart beziehen, gelten meines Wissens je nach der Fahrzeugart (Helmpflicht, Anschnallpflicht etc.), also die für ein Motorrad, sofern es keine besondere Regelung gibt.

Gerhard

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 4. Dezember 2021 09:35
von f104wart
Stützradler hat geschrieben:
das Überholverbot bezieht sich nicht auf die Fahrzeugart, sondern explizit auf mehrspurige Fahrzeuge.


Sorry, aber DAS stimmt so nicht!

Das Überholverbot (Zeichen 276) gilt für Kraftfahrzeuge ALLER Art. Also auch für Einspurfahrzeuge.

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 4. Dezember 2021 09:56
von Stephan
Moment, der Kollege meinte wohl, wer überholt werden darf. Und Motorräder/Fahrräder/Mokicks echt., dürfen überholte werden. . .


Stephan

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 4. Dezember 2021 12:56
von Bastlwastl
Gottseidank wurde das nach 5 jahren endlich klargestellt .

ich wusste echt nicht mehr weiter :smt005

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 4. Dezember 2021 13:22
von Stephan
Naja, welcher Gespannfahrer würde denn bei Schnee und Eis, mit Sommerreifen ausrücken? Ich glaub nicht, das wir den für seinen Wagemut, Lobpreisen würden. . .



Stephan

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 4. Dezember 2021 13:44
von f104wart
Bastlwastl hat geschrieben:Gottseidank wurde das nach 5 jahren endlich klargestellt .


Sorry, ich wusste nicht, dass Beiträge einem Verfallsdatum unterliegen.

...Vielleicht kannst Du mir auch freundlicherweise noch sagen, wie alt ein Beitrag höchstens sein darf, um darauf zu antworten.


Ich war leider vor 5 Jahren noch nicht im Forum und bin heute im Zusammenhang mit der Frage in einem anderen Forum zufällig auf diesen Thread aufmerksam geworden. Es ging dabei um einen Gespannfahrer, dessen Dreirad mit normalen Motorradfelgen ausgerüstet ist, für die es keine passenden Winterreifen gibt.

Die Winterreifenpflicht für Einspurfahrzeuge(!) ist in Deutschland seit 2017 übrigens wieder aufgehoben worden. Eine verbindliche Antwort darauf, inwieweit das auch für Gespanne gilt, habe ich nicht gefunden. Es geht dabei nicht um Sinn oder Unsinn und persönliche Meinungen, sondern um die offizielle Gesetzeslage.

Das einzige, was sicher zu sein scheint, ist, dass man im Falle eines Unfalls bei winterlichen Straßenverhältnissen als Motorrad- oder Gespannfahrer IMMER eine Teilschuld bekommt.

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 4. Dezember 2021 15:26
von side-bike-rudi
f104wart hat geschrieben:Die Winterreifenpflicht für Einspurfahrzeuge(!) ... inwieweit das auch für Gespanne gilt

Gespanne sind auch nur Einspurfahrzeuge mit angebautem Zubehör. (Stützrad halt :D )

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 4. Dezember 2021 16:15
von Stephan
Es gibt keine Regel, wonach alte Beiträge nicht wiederbelebt werden dürfen!

Klar, wennste 'n Unfall mit Sommerreifen auf Schnee und Glatteis hast, kann da unter Umständen die Mitschuld ziemlich groß werden. . .


Stephan

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 4. Dezember 2021 17:18
von Bastlwastl
ach ein bischen stacheln darf schon sein .

so themen sind aber auch schwierig zu behandeln weil ja speziel dieses thema in den letzten 5 jahren
gefühlt 4 mal vom gesetzgeber abgeändert oder verworfen wurde .


zum thema überholverbot kann man nicht pauschal sagen was zählt
weil derjenige wo es in den raum geworfen hat auch nicht sagte welches er meinte .

das zeichen 277.1 bezieht sich zb. auch speziel auf beiwagenmaschinen.
da wird denke ich auch kein unterschied gemacht ob 1 oder mehrspurig bzw ob wahlweise in den papieren steht .

ohne wagen ja , mit nein .

beim allgemeinen (276) sollte ja jeden klar sein was gemeint ist
ausser drunter steht Mofa und Traktoren dürfen

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 4. Dezember 2021 20:20
von Pütz
Ich habe eben das Verkehrszeichen 277.1 gegoogelt, und ich muss gestehen:
"Ich habe dieses Schild noch niemals im wirklichen Leben gesehen".
:-D :-D :-D

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 4. Dezember 2021 20:23
von Stephan
Das ist auch ziemlich neu. IRL hab ich das auch noch nicht gesehen. . .


Stephan

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 4. Dezember 2021 20:25
von dreckbratze
gibts erst seit 2020

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 4. Dezember 2021 22:08
von Stephan
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Scheint mir auch ganz neu. . .


Stephan

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 4. Dezember 2021 23:50
von Bastlwastl
fahrt mal in die lustigen Öko innenstädte .
da überfluten sie dich mit so unnützen ideen..... :dumm:

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 5. Dezember 2021 12:30
von UKO
Wer lässt sich denn überholen aufm Moped? :roll:

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 5. Dezember 2021 13:13
von Stephan
Da mal von abgesehen. Da musst das schon 'ne Cobra sein, die das versucht. . .


Stephan

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 5. Dezember 2021 19:42
von Pütz
Ich dachte erst, cool, der Radfahrer macht einen Wheelie.
Dabei macht er einen Stoppie...
Wo findet ihr diese Schilder?
Viele Grüße Andreas

Re: Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: 5. Dezember 2021 20:05
von dieter
Stephan hat geschrieben:Da mal von abgesehen. Da musst das schon 'ne Cobra sein, die das versucht. . .


Stephan



Ging leider nie in Serie..
Letztes Bild: http://www.bottger.de/mzskorpion/jurgenson_5.htm

Bild


Gruß
Dieter