Gespann in Kurzparkzone Wien, Strafe!

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Gespann in Kurzparkzone Wien, Strafe!

Beitragvon urban1983 » 27. Oktober 2016 17:19

Hallo!

Die Frage richtet sich hauptsächlich an Wiener.
Wer hat ein Gespann in einer Kurzparkzone gehabt und eine Strafe wegen fehlenden Parkschein bekommen?
Habt ihr bezahlt oder Einspruch erhoben?
Oder hat sogar wer ein Parkpickerl oder Parkausnahmegenehmigung?

Da ich derzeit noch am Ausdiskutieren mit dem Magistrat für die Ausstellung des Parkpickerls bin bzw. mit der Parkraumüberwachung, auch hinsichtlich der Strafe.

Gruß
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Re: Gespann in Kurzparkzone Wien, Strafe!

Beitragvon Ralf » 5. November 2016 17:37

Rechtlich eindeutig wen eine Parkscheibe vorgeschrieben, müßen auch wir eine haben. Ich hatte dann angegeben das ich schon welche hatte aber man hat sie mir gestohlen, was soll ich machen? Antwort : Uhrzeit auf einen Zettel schreiben in eine Klarsicht hülle oder im Tankrucksack ins Kartenfach. Wochen später haben Politessen mir eine Parkscheibe ans Moppet geklemmt. Set dem habe ich eine Parkscheibe im Tankrucksack sichtbar .
Gruß Ralf
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Re: Gespann in Kurzparkzone Wien, Strafe!

Beitragvon motorang » 5. November 2016 19:01

Servus,
ich kann Dir die E-Mailadresse von einem Wiener geben der sich mit der Rechtslage beschäftigt hat.

Generell:
In Österreich gelten Motorräder mit Beiwagen nach StvO als mehrspurige KfZ.
Und dann kommt es auf die FORMULIERUNG im jeweiligen Parkgebührengesetz oder der Verordnung der jeweiligen Stadt an, welche KfZ da zur Kasse gebeten werden.

Wenn da drin steht "mehrspurig", dann hast Du schlechte Karten.
Ich hab das in Graz bis zum Verwaltungsgerichtshof samt Anwalt beeinsprucht und bin gescheitert. Egal, ob und wie man einen Parkschein oder eine Ausnahmegenehmigung an einem Motorradgespann befestigen soll. Das Problem gibt es bei Cabrios, Quads, Trikes etc auch und es hilft nix.
Persönlich würde ich in Wien zum Handyparken raten.

Gryße!
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Re: Gespann in Kurzparkzone Wien, Strafe!

Beitragvon urban1983 » 5. November 2016 22:07

Hallo!

@motorang: War das gerichtliche letztes Jahr im Sommer, wo die Strafe in eine Ermahnung geendet hat?

Hab letzte Woche ausführlich mit der Parkraumüberwachung gesprochen. Mein Organstrafmandat, wegen fehlenden Parkscheins, wurde stoniert. Mir wurde auch mitgeteilt, dass es in Wien nicht mehr geahndete wird und ich in Zukunft auch keinen Parkschein brauche.

Gruß Urban
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Re: Gespann in Kurzparkzone Wien, Strafe!

Beitragvon Nanno » 6. November 2016 09:50

Oh, DAS sind super Neuigkeiten, weil ich ab Frühling häufiger mit dem Gespann in Wien (17.) bin.

In Linz haben sie es auch schon aufgegeben, spätestens seit bei mir als Fahrzeug-Typ "Omnibus" dringestanden ist.

LG,
Greg
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Re: Gespann in Kurzparkzone Wien, Strafe!

Beitragvon motorang » 6. November 2016 11:59

urban1983 hat geschrieben:Hallo!

@motorang: War das gerichtliche letztes Jahr im Sommer, wo die Strafe in eine Ermahnung geendet hat?

Hab letzte Woche ausführlich mit der Parkraumüberwachung gesprochen. Mein Organstrafmandat, wegen fehlenden Parkscheins, wurde stoniert. Mir wurde auch mitgeteilt, dass es in Wien nicht mehr geahndete wird und ich in Zukunft auch keinen Parkschein brauche.

Gruß Urban


Servus,
there you have it:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 15_00.html

Wobei anzumerken ist, dass in Österreich die Umsetzung (Auslegung) der StVO Landessache ist, also pro Bundesland abweichen kann.
Es kann daher ohne weiteres ein Motorrad mit Beiwagen in Wien als einspurig betrachtet werden - es ist ja nirgends gesetzlich definiert, ausgenommen durch die lokale Spruchpraxis bei gerichtlichen Entscheidungen ...

Ganz grob gesagt lief das in meinem Fall so:
In der Grazer Verordnung steht: Gebührenpflicht bei Mehrspurigkeit.
Mein Standpunkt war: ein Motorrad ist einspurig laut Definition, und im Gesetz oder meinen Fahrzeugpapieren steht nirgends, dass es durch den Beiwagen mehrspurig wird.
Die Verwaltung, sowohl vom Bund (Verkehrsministerium) als auch Land (Stmk VGH), sagt: ist aber in Deinem Fall trotzdem so, weil wir das sagen und schon früher so entschieden haben.

Sowas gab es im letzten Jahrtausend beispielsweise bei der Kinderbeförderung mit Fahrradanhängern. In Vorarlberg erlaubt und es wurde sogar die Anschaffung solcher Anhänger finanziell gefördert, in der Steiermark verboten. Ulkig, gell? Solange man es nicht ausbaden muss ...

Schön, dass man in Wien und Linz diese Frage anders entscheidet!

Gryße!
Andreas, der motorang

PS: Das Parkometergesetz 2006 für Wien bezieht sich nur auf mehrspurige Kraftfahrzeuge.
Die sind bei der Parkraumbewirtschaftung allerdings nicht an Definitionen des Kraftfahrgesetzes gebunden. Können also sagen: "für UNS sind Motorräder mit Beiwagen einspurig ..."
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Re: Gespann in Kurzparkzone Wien, Strafe!

Beitragvon Rolli58 » 6. November 2016 12:59

motorang hat geschrieben:Servus,
...
Generell:
In Österreich gelten Motorräder mit Beiwagen nach StvO als mehrspurige KfZ.
...
Gryße!
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motorang hat geschrieben:Servus,
...
Wobei anzumerken ist, dass in Österreich die Umsetzung (Auslegung) der StVO Landessache ist, also pro Bundesland abweichen kann.
Es kann daher ohne weiteres ein Motorrad mit Beiwagen in Wien als einspurig betrachtet werden - es ist ja nirgends gesetzlich definiert, ausgenommen durch die lokale Spruchpraxis bei gerichtlichen Entscheidungen ...
...
Gryße!
Andreas, der motorang


Hallo Andreas,

so ganz verstehe ich das nicht. Oben schreibst Du etwas von der Definition in der StVO, unten schreibst Du, es sei nirgendwo definiert. Ich habe zwar keine Stelle in der StVO nicht gefunden, in der Motorräder mit Beiwagen als mehrspurig definiert werden, aber wenn dem so wäre, hätten die Länder da keinen Auslegungsspielraum.
Definitionen findet man aber im KFG, das ja wohl auch bundesweit gilt:

Laut KFG §2 Z15 ist ein "Motorrad ein nicht unter Z 14 fallendes einspuriges Kraftrad (Z 4); dieser Bezeichnung entspricht die Bezeichnung “Kraftrad” im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG;"

KFG §2 Z4 Definiert Krafträder (offenbar als Überbegriff, Motorrad ist ein Teil davon):
"Kraftrad ein Kraftfahrzeug mit zwei Rädern oder ein Kraftfahrzeug mit drei Rädern, mit oder ohne Doppelrad;"

Ein Motorrad mit Beiwagen ist in KFG §2 Z16 definiert, und man kann da meines Erachtens sehr wohl ein Mehrspurigkeit ableiten: "Motorrad mit Beiwagen ein Motorrad, das an der Seite mit einem zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmten Beiwagen fest verbunden ist;"

In jedem Falle wird im KFG zwischen einem einspurigen Motorrad und einem Motorrad mit Beiwagen unterschieden.

Zur Parksituation in den Städten kann ich nichts beitragen da ich auf dem Land wohne :-D. Im übringen habe ich einen Parkausweis nach §29b StVO, der mir beim Parken einigen Freiraum einräumt 8) , den ich aber am Gespann nicht benutze, weil ich ihn da nicht sichern kann :( .
Gruß
Peter
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Re: Gespann in Kurzparkzone Wien, Strafe!

Beitragvon motorang » 6. November 2016 17:09

Sorry, da hab ich mich anscheinend selber verzettelt ...

Richtig ist: es steht in Österreich nirgends im Gesetz, weder im KfG noch in der StVO.
Die Mehrspurigkeit lässt sich nur aus der Spruchpraxis ableiten.

Gryße!
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Re: Gespann in Kurzparkzone Wien, Strafe!

Beitragvon urban1983 » 7. November 2016 06:52

Es gibt eine Aussendung vom Verkehrsministerium, ich glaub aus 2009, wo drinnen steht das Motorräder mit Beiwagen als mehrspurig gelten. Sie brauchen daher auch kein Abblendlicht am Tag verwenden, steht da drinnen. Wenn ich dazu komme suche ich es raus. Aber es steht meines wissens auch im bereits erwähnten Gerichtsurteil drinnen.

Gruß Urban
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