Moin,
bin letzte Woche auch gefragt worden und hab geantwortet was vor etwa 5 Jahren galt.
1. Für den TÜV existieren Gurte im Beiwagen überhaupt nicht. Schlimmstenfalls müssen sie sogar ausgebaut werden, wenn der Hersteller keinen Nachweis bringen kann, dass Karosserie und Gurte füreinander geschaffen sind, gemeinsam abgenommen wurden oder was auch immer.
Ein Gurt mit KBA Nummer ist also immer in Verbindung mit einem Fahrzeug gültig.
2. Der TÜV hält dich aber nicht auf der Straße an und fragt nach deinen Papieren. Die Polizei hat es vor ein paar Jahren oft pragmatisch gehandhabt: Helm oder Gurt, obwohl es keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Rechtlich ist in D ein Gespann ein motorisiertes Einspurfahrzeug, streng genommen muss jeder Mitfahrer einen Helm tragen.
Aber auch das ist inzwischen streitbar, bündelungsbehördenmäßig. In der EU werden inzwischen symmetrische und asymmetrische Dreiräder unterschieden. Da müsste also die EU Helmpflicht angewandt werden.
Musst mal bei der Polizeikontrolle erzählen: Man möge mal bitte die EU Vorschrift beiziehen, du hättest sie vlt. nicht verstanden...
Ich weiß übrigens auch nicht, was da zu Helmen auf dem Dreirad drin steht.