Sicherheitsgurt

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Sicherheitsgurt

Beitragvon Shadow » 21. März 2013 17:38

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob es im Beiwagen eine Anschnallpflicht gibt, wenn ein Sicherheitsgurt vorhanden ist.
Gruß

Udo
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Re: Sicherheitsgurt

Beitragvon Svidhurr » 21. März 2013 17:48

Bei alten Autos ist es jedenfalls so.
Warum soll das beim SW anders sein :?:
Gruß Svid (Thomas)

Ich sammle die Daten der Stoye SW.
Bitte sendet mit per PN - Rahmennummer und Bj.
Die Quellen (Besitzer) behalte ich natürlich für mich.

http://mz-forum.com/kb.php?a=281
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Re: Sicherheitsgurt

Beitragvon Färt » 21. März 2013 18:27

STVO §21a "(2)
Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Da es in Beiwagen keine vorgeschriebenen Gurte gibt, entfällt eine Gurtpflicht, dafür gilt die Helmpflicht.

...für Kindertransport in Österreich guckst Du HIER

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Re: Sicherheitsgurt

Beitragvon dreckbratze » 22. März 2013 16:30

das war aber nicht die frage, gerhard. was ist, wenn gurte montiert sind, muss man die dann auch benutzen?

ich nehme mal an, das ist wie bei diesem bayrischen rhönrad, dem C1 - roller. da musst du nicht gurten, wenn du aber aufs angurten verzichtest, besteht helmpflicht.
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Re: Sicherheitsgurt

Beitragvon Stephan » 22. März 2013 17:58

Beim C1 war das mit den Gurten wohl auch Teil der Zulassung. Läuft der überhaupt, wenn die Gurte nicht im Gurtschloss stecken?



Stephan :smt025
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muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

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Re: Sicherheitsgurt

Beitragvon Färt » 22. März 2013 19:42

dreckbratze hat geschrieben:das war aber nicht die frage, gerhard. was ist, wenn gurte montiert sind, muss man die dann auch benutzen?


aber genau das wird doch beantwortet, achim. Grundsätzlich gilt im Beiwagen die Helmpflicht, damit entfällt die Gurtpflicht. (Ausser du hast einen geschlossenen Beiwagen mit eingetragenen Sicherheitsgurte, dann kannst Du dich von der Helmpflicht befreien lassen, hast aber dann die Gurtpflicht)



dreckbratze hat geschrieben:ich nehme mal an, das ist wie bei diesem bayrischen rhönrad, dem C1 - roller. da musst du nicht gurten, wenn du aber aufs angurten verzichtest, besteht helmpflicht.


....nein, weil du im Beiwagen immer die Helmpflicht hast, auch wenn du Gurte eingebaut hast. Ausser wie oben geschrieben: Beiwagen geschlossen, Gurte eingetragen, von Helmpflicht befreien lassen.

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Re: Sicherheitsgurt

Beitragvon dreckbratze » 23. März 2013 17:17

ah, ok, so leuchtets mir ein. :wink:
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Re: Sicherheitsgurt

Beitragvon mecki » 23. März 2013 17:56

Sobald meine Glatze vollends komplett ist, überlege ich mir einen Sturzhelm tätowieren zu lassen. Dann glaubt die Polizei ich habe einen auf und ich kann ungestraft ohne fahren!
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Re: Sicherheitsgurt

Beitragvon totti » 23. März 2013 20:00

mecki hat geschrieben:Sobald meine Glatze vollends komplett ist, überlege ich mir einen Sturzhelm tätowieren zu lassen. Dann glaubt die Polizei ich habe einen auf und ich kann ungestraft ohne fahren!


..wenn ein helm tattoo dann aber im design wie der jet helm vom Justus ...die Melone :smt005 :smt005
dat währ ein Brüller :-D :-D
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