Ralli hat geschrieben:Die EG-Führerscheinneuregelungen verbreiten im Vorfeld einige Unsicherheiten. Habt ihr nähere Infos zu den beiden folgenen Aussagen/Fragen?
1. Das Tempolimit 80 km/h für 125er wird ab Januar 2013 aufgehoben, betrifft aber nur diejenigen, die am dem Stichtag im Januar den Führerschein machen. Für Führerscheininhaber A1, die vorher den Lappen gemacht haben, bleibt es bei den 89 km/h
2. Motorräder/Motorradgespanne dürfen nicht mehr mit Anhänger betrieben werden.
Danke für eure Hinweise!
Gruß
Ralli
Zu 1: Für ALLE gilt ab 19.01.2013 11kw und keine Geschwindigkeitsbeschränkung
Zu 2. Ab 19.01.2013 ausgestellte Führerescheine der Klasse A, A2, A1 gilt, es ist nicht ausdrücklich verboten, es ist jedoch da es keine eigene Klasse geben wird auf 750kg begrenzt. (EU Richtlinie 2006/126/EG)
Bei Führerscheinentzug und anschliessender Neuerteiliung gilt auch NEUES Recht !!
UND: Keine Panik, wer A1 Vorbesitz hat, muß zwar eine theoretische Prüfung ablegen, wenn er auf A (unbeschränkt) umsteigen möchte, wird aber nur 6 Sonderfahrten machen müssen. Also weiterhin ein einfacher Umstieg , der mit ca, 500 € erledigt sein sollte.
Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche bleibt für die Augen unsichtbar.