habe gestern post vom tiroler landeshauptmann bekommen...

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habe gestern post vom tiroler landeshauptmann bekommen...

Beitragvon manoku » 18. September 2010 11:23

hallo zusammen,

wie oben beschrieben habe ich gestern post aus dem ösiland bekommen... angeblich soll ich 2 km vor deutschland in scharnitz 18 km/h zu schnell unterwegs gewesen sein...

die betonung liegt auf angeblich... !!! dieses schreiben trägt die überschrift "anonymverfügung" und der textliche inhalt erzählt mir was über meinen angeblichen geschwindigkeitsverstoß. ansonsten beinhaltet dieses schreiben nix..., kein bild, kein anderer beweis, kein garnix...

jetzt mal die frage an die runde...

wie sollte ich damit umgehen, da ich ohne beweis, kein großes interesse habe, der geldforderung nachzukommen...

gibt es ggf. erfahrungswerte aus ähnlichen fällen?

danke im voraus.
[/b]
In diesem Sinne...

Gruß
Manfred
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Beitragvon Nanno » 18. September 2010 13:32

Es gibt ein Rechtsabkommen zwischen Ö und D, d.h. wenn du nicht gleich zahlst, kommt noch ein schöner Batzen nach für die Nachforderung...

18 ist eh noch ok... ich hab diese Woche für 31 km/h einbezahlt... *seufz*

Grysze
Greg
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Beitragvon kommmschmit » 18. September 2010 14:12

Warst du denn überhaupt zu dem Zeitpunkt dort? Wenn ja: Dann ist die Chance dass da einer auf Verarsche macht doch relativ gering. Dann scheint das echt zu sein und bei 18 KM zu schnell wird die Strafe auch moderat ausfallen.
Greg hat schon auf das Abkommen hingewiesen und in Ösianien sind die mit Zahlscheinen nicht zimperlich. :rock:
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Beitragvon motorang » 18. September 2010 14:43

Also das ist so,

Anonymverfügung heisst nur dass es billig bleibt (relativ) und nicht zur Anzeige gebracht wird, wenn Du zahlst. Quasi ein abgekürztes Verfahren, billiger für beide Seiten, wenn die Schuldfrage für beide Seiten klar ist.

Wenn Du zu der Zeit dort unterwegs warst dann würde ich an Deiner Stelle zahlen.

Es handelt sich mit Sicherheit um eine automatische GeschwindigkeitsMESSUNG mit Radarkasten oder Section Control (und nicht die oft diskutierte "Schätzung") und es gibt auch ziemlich sicher ein Foto von Dir, samt Kennzeichen. Ansonsten wärst Du direkt aufgehalten und abkassiert worden.

Die Beweismittel bekommst Du nur in einem Gerichtsverfahren zu sehen.

Steht aber eh alles in Deiner Anonymverfügung.

1) Du kannst Diese innerhalb einer gewissen Frist beeinspruchen - Schriftform erforderlich, also Fax oder eingeschriebener Brief - beispielsweise weil Du da nicht dort warst oder das Kennzeichen falsch ist etc. Das hat aufschiebende Wirkung, Deine Beeinspruchung wird geprüft.
In Österreich ist der Fahrzeughalter verantwortlich und nicht der Lenker - es hilft hierzulande nix wenn Du nicht nachvollziehen kannst wer mit dem KfZ gerade unterwegs war. Du als Fahrzeughalter zahlst, kannst das ja dann vom Lenker zurückfordern. ich glaube in D ist der LENKER verantwortlich?

2) Beeinspruchst Du das nicht und zahlst Du nicht, dann kommt die Sache zur Anzeige (=es wird teurer und geht zum Verkehrsriuchter). Du wirst eine gerichtliche Vorladung bekommen (weiß allerdings nicht ob deutsches oder österreichisches Gericht, so genau kenn ich mich jetzt mit der Amtshilfe nicht aus). Dann können beide Seiten ihre Beweise auf den Tisch legen, beispielsweise auch das Messprotokoll, Foto etc.
Details würde ich bei Eurem Verkehrsclub erfragen.

Die obigen Dinge gelten übrigens genauso auch für Österreicher, das ist keine Spezialität zur Abzocke ausländischer Lenker. Ich schätze das wird etwa 50 Euro kosten wenn Du das fristgerecht einzahlst.

Gryße!
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Beitragvon Rolling Thunder » 18. September 2010 15:05

Ich kann meinen Vorrednern nur recht geben.Zahle glücklich aber froh, denn zahlen musst du sowieso. Ein sogn. Feststellungsverfahren hat meinem Arbeitskollegen damals 400DM extra gekostet. Er hatte angegeben, dass er nicht gefahren sei, also das Motorrad nur kurzfritig einem ihm Unbekannten zur Probe überlassen zu haben.
Gruß
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Beitragvon Da-Fred-aus-IN » 18. September 2010 20:46

Am besten schnell zahlen wenn Du zur angegebenen Zeit am angegebenen Standort der Straftat warst, bevor der Amtsschimmel zu wiehern anfängt.
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Beitragvon manoku » 18. September 2010 21:42

lieben dank für die info´s ...

dann werd ich wohl zahlen müssen, was mich aber sehr ärgert, zumal mir keinerlei beweise vorgelegt wurden und mir in dieser sache auch ein rechtsmittel verwehrt bleibt... steht ausdrücklich im brief, dass gegen diese anonymverfügung kein rechtsmittel möglich ist, wodurch eine schriftliche eingabe oder kontaktaufnahme nicht erforderlich sei. erst im strafverfahren, also, wenn ich nicht zahle, dann kann ich rechtsmittel einlegen... (an dieser stelle... - der brief kam nicht vom landeshauptmann, sondern vom bezirkshauptmann... sorry für meine nachlässigkeit...) ist doch ne tolle nummer... so kommt man einfach und schnell an das geld der anderen... war sicher nicht sachlich, aber ein paar emotionen seinen gestattet... :-)

ich werde also, so fühle ich mich, genötigt zu zahlen, da ansonsten das thema weitergeht und es für mich noch teurer wird... wenn es denn dann überhaupt ein beweisfoto gibt, dann von hinten, da unser dreirad vorne noch kein kennzeichen hat.

nunja... zähneknirschend 45€ zahlen und durch...

nochmals danke, thema durch und PUNKT :-)
In diesem Sinne...

Gruß
Manfred
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Beitragvon Minimax » 20. September 2010 13:25

Jetzt weisst Du auch wo bei Deinem Bridgestone das Profil bleibt... :smt017 :smt102 und warum alle 7000 KM ein neuer fällig ist :smt043

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